Formel E

Änderung am International Sporting Code: FIA ahndet auch in der Formel E Verstöße mit hohen Strafen

Tobias Wirtz

Tobias Wirtz

FIA-Logo am Frontflügel eines Fahrzeuges von Nissan beim Mexico City E-Prix 2025

Der Automobil-Weltverband FIA hat einen neuen Anhang zu seinem International Sporting Code (ISC) veröffentlicht. In der "Strafen-Richtlinie für Rennkommissare" werden Teilnehmern hohe Strafen angedroht, sollten sie gegen Richtlinien des Codes verstoßen. Neben Geldstrafen sind dabei auch Sperren und der Abzug von Meisterschaftszählern vorgesehen.

Fünf verschiedene Verstöße hat die FIA dabei nun mit "Preisschildern" versehen, an denen sich die Rennkommissare bei einem Verstoß orientieren sollen. Alle diese Verstöße waren bereits zuvor im International Sporting Code festgeschrieben, die Rennkommissare hatten jedoch keine Anhaltspunkte, an denen sie sich bei der Vergabe des Strafmaßes orientieren konnten. Für die Verstöße gegen folgenden Artikel des ISC wurde dies nun vereinheitlicht.

Artikel 12.2.1f: "Jegliche Äußerungen, Taten oder Schriften, die der FIA, ihren Organen, ihren Mitgliedern oder ihren leitenden Angestellten moralischen Schaden zugefügt haben, sowie ganz allgemein den Interessen des Motorsports und den von der FIA vertretenen Werten schaden."

Artikel 12.2.1l: "Jegliches Fehlverhalten." Hierunter fällt laut ISC "die allgemeine Verwendung von Sprache (schriftlich oder verbal), Gesten und/oder Zeichen, die anstößig, beleidigend, grob, unhöflich oder missbräuchlich sind und von denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie grob oder unhöflich sind, als grob oder unhöflich empfunden werden oder zu beleidigen, zu demütigen oder unangemessen zu sein". Aber auch "tätliche Angriffe (Stoßen, Treten, Schlagen usw.)" sowie "Aufforderung zu einer der oben genannten Handlungen" sind darunter zu verstehen.

Artikel 12.2.1n: "Jede öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass."

Artikel 12.2.1o: "Die allgemeine Abgabe und Veröffentlichung von politischen, religiösen und persönlichen Äußerungen oder Kommentaren, die insbesondere gegen den allgemeinen Grundsatz der Neutralität verstoßen, der von der FIA im Rahmen ihrer Statuten vertreten wird, es sei denn, sie wurden zuvor schriftlich von der FIA für internationale Wettbewerbe oder vom zuständigen ASN für nationale Wettbewerbe in deren Zuständigkeitsbereich genehmigt."

Artikel 12.2.1p: "Nichteinhaltung der Anweisungen der FIA bezüglich der Ernennung und Teilnahme von Personen an offiziellen Zeremonien bei einem Wettbewerb, der zu einer FIA-Meisterschaft zählt."

Wiederholungstäter müssen tiefer in die Tasche greifen & Sperren befürchten

Die Strafen erhöhen sich weiter, wenn die Rennkommissare einen weiteren Verstoß innerhalb von zwei Jahren feststellen. Während der erste Verstoß noch mit einer Geldstrafe von 10.000 Euro belegt ist, erhöht sich diese bei einem zweiten Verstoß auf 20.000 Euro zuzüglich einer Sperre von einem Monat, die auf Bewährung verhängt wird. Bei einem dritten Verstoß erhöht sich die Strafe auf 30.000 Euro zuzüglich einer Sperre von einem Monat in Verbindung mit dem Abzug von Meisterschaftszählern.

Bei Verstößen gegen Artikel 12.2.1o wird von Seiten der FIA zusätzlich immer eine öffentliche Entschuldigung sowie das Zurücknehmen der Äußerung oder des Kommentars gefordert. Was passiert, wenn dies nicht geschehen sollte, ist dort nicht definiert.

Sollte Artikel 12.2.1p nicht eingehalten worden sein, erhöht sich die Geldstrafe immer um 50 Prozent auf 15.000 Euro beim ersten, auf 30.000 Euro beim zweiten und auf 45.000 Euro beim dritten Verstoß. Beim zweiten Verstoß wird zudem eine "Aussetzung des Zugangs zu den reservierten Bereichen für die nächste Veranstaltung" verhängt, beim dritten Vorfall eine "Aussetzung des Zugangs zu den reservierten Bereichen der Veranstaltung für sechs Monate" - neben dem Abzug von Meisterschaftspunkten.

Die Geldstrafen in der genannten Höhe gelten dabei nur für Teilnehmer an internationalen Meisterschaften. Sollte es sich um regionale FIA-Meisterschaften oder FIA-Cups handeln, wird die jeweilige Strafe immer mit dem Faktor zwei multipliziert. Als Teilnehmer einer FIA-Weltmeisterschaft müssen die Geldstrafen in der Formel E - genau wie in der Langstrecken-Weltmeisterschaft WEC oder der Rallye-Weltmeisterschaft WRC - sogar grundsätzlich in dreifacher Höhe gezahlt werden. In der Formel 1 wird gar der vierfache Betrag fällig.

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1 Kommentare

EffEll ·

Nun macht sich der Führungsstil von Ben Sulayem bemerkbar.

Um es mit den Worten von FP1Will auszudrücken:
"In der Welt der Formel 1 geht es nicht mehr um Geschwindigkeit, Strategie oder den Nervenkitzel des Rennens, nein, es geht darum, die Sprache so sauber zu halten wie die Rennlinien. Willkommen in der neuen Ära des (FIA) Motorsports Leute! Das Einzige, was schneller ist als ein Formel-1-Auto, ist das harte Vorgehen der FIA gegen den Spaß."

- Amen :-(

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