Formel E

Reifen, Attack-Mode, Mission Control: Das steht im Sportlichen Reglement für Formel-E-Saison 7

Tobias Wirtz

Tobias Wirtz

Mit Riesenschritten geht die Formel E auf ihr Saisonfinale von Saison 6 zu, dem "Sixpack von Berlin". Doch schon ab Mitte August wandern alle Blicke auf das kommende erste Weltmeisterschaftsjahr. Der Automobil-Weltverband FIA hat kürzlich auch das Sportliche Reglement für die Rennen im Jahr 2021 veröffentlicht. e-Formel.de gibt dir einen umfassenden Überblick über sämtliche Änderungen in Saison 7.

Beim Vergleich der Regelwerke für die Saisons 6 und 7 fallen mehrere hundert Änderungen auf. Bei den meisten handelt es sich jedoch um reine Formalitäten: Da die Rennserie ab der kommenden Saison den WM-Status der FIA erhält, wird sie auf den 88 Seiten an sämtlichen Stellen nun als "FIA Formula E World Championship" bezeichnet. Davon abgesehen verdienen folgende Änderungen im Regelwerk eine Erwähnung.

Artikel 3: Allgemeine Bedingungen

Jeder Teilnehmer (das sind die Teams) muss ab sofort vor Saisonbeginn schriftlich einen Vertreter des Teams und eine Ersatzperson benennen, die als Ansprechpartner dienen und für das Team verantwortlich sind.

Artikel 4: Lizenzen

Der Name eines Teams muss nun mit dem Namen auf der Lizenz übereinstimmen. Diese muss zudem alle zwei Jahre erneuert werden.

Artikel 11: FIA-Delegierte

Anstelle eines FIA-Koordinators benennt der Automobil-Weltverband nun einen Sportlichen Delegierten.

Artikel 13: Bewerbungen von Teilnehmern

Die Frist zur Einschreibung für die neue Saison wurde aufgrund des späteren Saisonstarts verschoben. Statt bis zum 19. Juli haben die Teams nun bis zum 11. September 2020 Zeit, die offizielle Einschreibung vorzunehmen. Auch die Fristen der offiziellen Bekanntgabe der Teilnehmer durch die FIA und der offiziellen Einschreibegebühr wurden daher verlängert. Die Einschreibegebühr verdoppelte sich zudem auf nun 100.000 Euro.

Außerdem ist die Benennung eines Ersatzfahrers nun nicht mehr verpflichtend. Fahrer müssen bei der FIA bis zum 7. Dezember gemeldet werden, zuvor war dies bis Ende Oktober notwendig. Auch dies resultiert aus dem späteren Saisonstart.

Darüber hinaus muss jedes Team bei der Einschreibung nun den Teamchef, den Sportlichen und den Technischen Direktor, einen Teammanager und zwei Renningenieure benennen. Veränderungen an diesem Personal müssen zudem innerhalb von sieben Tagen schriftlich der FIA gemeldet werden.

Artikel 15: Anweisungen und Mitteilungen an die Teilnehmer

Es entfällt das "schwarze Brett" bei der Rennleitung, wo bislang sämtliche offizielle Dokumente ausgehängt wurden. Stattdessen erfolgt dies in Zukunft ausschließlich über die digitale Variante, die öffentlich unter https://results.fiaformulae.com zu erreichen ist.

Artikel 16: Vorfälle

Die Rennkommissare haben nun die Möglichkeit, einen Fahrer im Rennen zu verwarnen. Wie genau dies aussehen wird, ist im Reglement nicht ausgeführt. Möglicherweise wird hierfür die schwarz-weiß-diagonale "Verwarnungsflagge" verwendet.

Artikel 22: Testfahrten

Promotion-Events - besser bekannt als Filmtage -, bei denen das Fahrzeug bis zu 50 Kilometer auf speziellen Reifen bewegt werden darf, müssen nun mindestens zwei Wochen im Voraus bei der FIA gemeldet werden. Eine Absage muss bis 48 Stunden vor dem Event erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass der Automobil-Weltverband einen Vertreter zur Veranstaltung entsenden will, um die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren. In der Vergangenheit wurden Filmtage zum Teil recht kurzfristig gemeldet.

Artikel 25: Reifen und Reifenbeschränkungen während der Meisterschaft

Für Veranstaltungen mit einem Rennen stehen pro Fahrzeug statt jeweils 4 ab sofort nur noch 3 neue Vorder- und Hinterreifen zur Verfügung. Die Teams haben also jeweils nur noch je einen neuen Ersatzreifen für vorn und hinten pro Rennen dabei. Bei "Double-Headern" mit zwei Läufen gibt es jeweils 4 Reifen pro Fahrzeug für die gesamte Veranstaltung. Bislang durften für jeden der beiden Renntage vier neue Reifen aufgezogen werden.

Artikel 27: Allgemeine Anforderungen an Fahrzeuge und Personal

Jeder Teilnehmer darf statt 20 ab sofort nur noch 17 Mitarbeiter mitbringen, die an den Fahrzeugen arbeiten dürfen. Außerdem wurde ein Passus aufgenommen, nach dem die Teams nun dafür verantwortlich sind, das reduzierte Personal so einzusetzen, dass der ordnungsgemäße Betrieb der Fahrzeuge gewährleistet ist. Die Teams können sich also nicht damit herausreden, dass sie nun weniger Mitarbeiter dabei haben dürften und dies die Ursache für Verstöße darstelle.

Jedes Team darf zudem nur einen operativen Raum außerhalb der Rennstrecke haben, in dem Mitarbeiter an der Datenanalyse und der Strategie-Entwicklung arbeiten. Ab einer Stunde vor dem 1. Freien Training bis drei Stunden nach Ende des letzten Rennens einer Veranstaltung dürfen sich hier maximal sechs Personen aufhalten. Dies wird von der FIA über ein zur Verfügung gestelltes Überwachungssystem kontrolliert, das jederzeit funktionieren muss.

Hiermit wollen die Regelhüter der Einrichtung von "Mission Control"-Zentren wie in der Formel 1, wo dutzende Ingenieure in den Werken die Vorort-Teams mit Simulationen unterstützen, einschränken. Auch in der Formel E hatten sich zuletzt derartige Strukturen bei den Herstellern herausgebildet.

Artikel 28: Ersatzfahrzeuge, -motoren, -batterien und -getriebe

Teilnehmer, die nach Saisonbeginn eine neue Homologation durchführen, erhalten nur noch einen Motor, ein Getriebe und einen Inverter für die Saison. Es dürfen maximal zwei Homologationen in einer Saison verwendet werden.

Diese "Lücke" im Regelwerk hatte beispielsweise Audi genutzt, um in Saison 4 aufgetretene Probleme mit dem Inverter zu beheben und dieses Teil nachhomologieren zu lassen. Das Reglement definiert nun, dass die neu homologierten Teile bis zum Saisonende verwendet werden müssen.

Sollte eine Rückversetzung aufgrund des Wechsels von Teilen nicht vollständig angetreten werden können, so erhält der Fahrer nun bereits ab dem ersten Platz eine Durchfahrtsstrafe im Rennen. Bislang gab es diese Strafe erst ab elf Positionen, die nicht angetreten werden konnten. Bei weniger Plätzen gab es eine Zeitstrafe von 5 Sekunden bei bis zu 5 Plätzen und von 10 Sekunden bei bis zu 10 Plätzen.

Neu ist zudem, dass ein Fahrzeug in einer Saison maximal fünf Bremsscheiben an der Vorderachse und vier Bremsscheiben an der Hinterachse verwenden darf. Auch die Anzahl der Bremsbeläge wird auf sieben vorne und sechs hinten beschränkt.

Artikel 30: Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Der Rennleiter erhält die Möglichkeit, das per Reglement gültige Tempolimit von 50 km/h in der Boxengasse zu ändern. Außerdem darf die FIA nun Personen unter 14 Jahren per Ausnahmeregel den Zugang zur Boxengasse erlauben. Dies war bislang grundsätzlich verboten.

Artikel 33: Qualifying

Hier wurde präzisiert, dass Fahrer, die in der abgelaufenen Saison nicht an der Rennserie teilgenommen haben, beim ersten Rennen in der neuen Saison anhand ihrer Startnummer sortiert werden, wenn die Einteilung in Qualigruppen erfolgt. Dieser Passus galt aufgrund der alten Formulierung nicht für Fahrer, die eine ganze Saison oder mehr ausgesetzt haben.

Außerdem wurde der Passus gestrichen, dass in der Super-Pole das Fahrzeug verwendet werden muss, das zuvor in der Gruppenphase des Qualifyings eingesetzt wurde. Hierbei handelte es sich um ein Überbleibsel aus der Gen1-Ära, als jeder Fahrer noch zwei Fahrzeuge zur Verfügung hatte.

Darüber hinaus wurde präzisiert, dass die Fahrzeuge nach dem Qualifying vorwärts in die Box des Teams fahren und dann zur Teilnahme an der Super-Pole rückwärts von zwei Mitarbeitern aus der Garage geschoben werden müssen. Bislang war es erlaubt, vor der Box stehen zu bleiben und sich dann rückwärts hineinschieben zu lassen. Da auch andere Fahrzeuge zu diesem Zeitpunkt durch die Boxengasse fahren, wurde dies als unnötiges Sicherheitsrisiko eingestuft.

Artikel 33: Parc ferme nach dem Qualifying

Auch hier wurde ein Passus entfernt, der sich auf die Gen1-Ära bezog: "Alle Fahrzeuge" statt "Jedes Fahrzeug jedes Fahrers".

Artikel 36: Startprozedere

Es ist nun verboten, die Fahrzeuge in der Startaufstellung unter Strom zu setzen (also eine Spannung von mehr als 60 Volt aus dem Akku abzurufen), wenn sich mehr als drei Minuten vor dem Start Zuschauer um das Fahrzeug herum befinden. Auch dies ist eine Sicherheitsmaßnahme.

Beim 3-Minuten-Signal müssen die Fahrzeuge schließlich unter Strom stehen. Bislang war dies zu einem beliebigen Zeitpunkt zwischen dem 3-Minuten-Signal und dem 1-Minute-Signal der Fall. Ab einer Minute vor dem Start darf das Fahrzeug dann in den "Ready-to-move"-Status geschaltet werden.

Artikel 37: Rennen

Es ist nun nicht mehr erlaubt, den Attack-Mode am Ende einer Safety-Car-Phase zu aktivieren, bevor die Ziellinie überfahren wurde.

Sollte dem Fahrzeug die zur Verfügung stehende Energie ausgehen, so muss nun sofort die Leistung auf 0 kW gedrosselt werden. Zuvor musste sie über einen Zeitraum von fünf Sekunden linear auf 0 reduziert werden. Außerdem erfolgt der "Ramp down" nun auch, wenn die Rennleitung die zur Verfügung stehende Energiemenge aufgrund einer Safety-Car-Phase oder einer Full-Course-Yellow reduziert.

Artikel 41: Wiederaufnahme des Rennens

Auch hier wurde die Ergänzung aus Artikel 36, die sich auf den "Ready-to-move"-Status bezieht, vorgenommen.

Artikel 42: Rennende

Hier wurde ein Widerspruch eliminiert, der sich auf das verfrühte Zeigen der Zielflagge bezog. Sollte dies passieren, so wird das Rennen so gewertet, wie der Stand eine Runde vor dem Zeigen der Flagge war.

Anhang 1: Informationen des Rennveranstalters

Da das "Schwarze Brett" der Rennleitung entfällt, muss die Position des Brettes auch nicht vor dem Rennen gemeldet werden. Außerdem wurde die Meldung der Location für die Qualifying-Lotterie, die ja bereits vor einiger Zeit gestrichen wurde, ebenfalls aus dem Reglement gestrichen.

Foto: Lou Johnson / Spacesuit Media

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