Formel E

Detailanalyse: Alle Änderungen des Sportlichen Reglements für Formel-E-Saison 2023 im Überblick

Tobias Wirtz

Tobias Wirtz

Nach Ankündigung der wichtigsten Neuerungen am Freitag hat der Automobil-Weltverband FIA das vollständige Sportliche Reglement für die Formel-E-Saison 2023 öffentlich gemacht. Neben dem neuen "Attack-Charge" und der Abschaffung des FANBOOSTs gibt es im kommenden Jahr noch eine Reihe von weiteren Regeländerungen in der Formel E. e-Formel.de hat sämtliche Veränderungen unter die Lupe genommen und gibt dir einen umfassenden Überblick vor Saison 9.

Jedes Jahr nimmt die FIA Anpassungen am Regelwerk vor, um auf neue Gegebenheiten, geänderte Abläufe oder Vorfälle zu reagieren. Bedingt durch den Umstieg von den Gen2- auf den Gen3-Boliden waren dies in diesem Jahr deutlich mehr als üblich. Folgende Änderungen am Reglement für die Saison 2023 verdienen dabei eine Erwähnung.

Artikel 2+3: Allgemeines

In das Sportliche Reglement wurde neu aufgenommen, dass die Teams der Rennserie ab sofort auch "finanziellen Regulierungen" unterstehen und dass es Aufgabe der Teams ist, diese einzuhalten.

Außerdem muss jedes teilnehmende Team zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Formel-E-Saison 2023 über eine 3-Sterne-Akkreditierung beim Nachhaltigkeitsprogramm des Automobil-Weltverbandes FIA verfügen, um zur Teilnahme an der Rennserie zugelassen zu werden.

Darüber hinaus müssen sich Teams, Fahrer:innen, Sportverbände, Promoter, Offizielle und Freiwillige stets an einen neuen Anhang des International Sporting Codes mit dem Titel "Hochspannungs-Betriebssicherheit" halten.

Artikel 4: Lizenzen

Auch die Fahrer:innen, die in einem 1. Freien Training gemäß Artikel 32 das Steuer eines Formel-E-Rennwagens übernehmen, müssen im Besitz einer E-Rennlizenz sein.

Artikel 5: Meisterschaftsveranstaltungen

Die maximale Anzahl an Rennen pro Saison erhöht sich von 16 auf 18.

Die Anzahl der im Rennen zu fahrenden Runden wird seitens der FIA 21 Tage vor dem Rennen bekannt gegeben. Die FIA behält sich jedoch das Recht vor, diese auch im Nachhinein noch zu ändern.

Sollte mehr als eine Stunde seit Rennstart vergangen sein, so wird das Rennen am Ende der folgenden Runde mit der schwarz-weiß-karierten Flagge abgewunken. Dies gilt nicht, wenn das Rennen mit der roten Flagge unterbrochen wurde. In diesem Fall wird die Zeit der Rennunterbrechung hinzugezählt, und das Rennen wird spätestens drei Stunden plus eine Runde nach Rennstart abgewunken.

Artikel 6: Weltmeisterschaft

Die Ausnahme, dass der Punkt für die schnellste Rennrunde nicht für Runden vergeben wird, bei denen der FANBOOST verwendet wurde, wurde aus dem Regelwerk gestrichen.

Wenn die volle Renndistanz nicht erreicht wurde, werden halbe Punkte (bei mehr als zwei abgeschlossenen Runden) oder volle Punkte (bei mehr als 75 Prozent der Renndistanz) nur dann vergeben, wenn die/der Führende mindestens zwei volle Runden ohne Safety-Car oder Full-Course-Yellow absolvieren konnte.

Artikel 7: Punktgleichheit

Es wurde klargestellt, dass die Regelungen zum Ermitteln der/des bestplatzierten Fahrer:in oder Teams nicht nur am Saisonende, sondern auch während der laufenden Saison gilt. Nach der Reihenfolge im Gesamtklassement werden seit vergangener Saison die Qualifying-Gruppen eingeteilt.

Artikel 12: Offizielle

Die Stelle der/des obersten Rennkommissar:in wurde in der englischen Fassung des Reglements von "Chairman" in "Chairperson" geschlechtsneutral umbenannt. Im Französischen (die Regelwerke der FIA sind grundsätzlich zweisprachig) bleibt es übrigens bei "Président".

Artikel 13: Anmeldung von Teilnehmern (Teams)

Die Antrittsgebühr erhöht sich von 101.300 auf 106.060 Euro. Außerdem muss jedes Team eine Prüfungsgebühr von 35.000 Euro pro Saison entrichten, die bei der Anmeldung gezahlt werden muss.

Neben einer/einem Teamchef:in muss jedes Team nun auch einen CEO und eine:n Finanzdirektor:in (oder Personen in einer gleichwertigen Position) benennen. Hintergrund dieser Anpassungen ist der neu eingeführte Finanzdeckel. Die FIA lässt sich die Aufwände der Prüfung von den Teams erstatten und verlangt eine:n Ansprechpartner:in für diese Belange.

Artikel 16: Zwischenfälle

Das bislang verpflichtende sogenannte "E-Safety Training" wurde durch den neuen Anhang des International Sporting Codes ersetzt (siehe Artikel 3).

Die Rennkommissar:innen können Zeit- und Durchfahrtsstrafen, die durch den Ausfall eines Fahrers oder einer Fahrerin nicht angetreten werden können, nun in eine Startplatzstrafe für das nächste Formel-E-Rennen umwandeln.

Als neue Strafe wurde die Streichung von Rundenzeiten ins Reglement aufgenommen. Dies wurde in der Vergangenheit bereits so gehandhabt, war aber nicht durch den Wortlaut im Reglement gedeckt.

Artikel 17: Proteste & Einsprüche

Für Einsprüche wurde eine Gebühr von 6.000 Euro ins Reglement aufgenommen. Ein Protest kostet nach wie vor 2.000 Euro.

Artikel 19: Wechsel der Fahrer:innen

Es gilt nicht als Fahrer:innenwechsel, wenn ein:e Fahrer:in ausschließlich im 1. Freien Training ein Fahrzeug bewegt, weil das Team damit die Regelung aus Artikel 32 befolgt.

Artikel 21: Fahrzeuglackierung

Der Passus, dass oberhalb des Fahrzeugs das aus drei Buchstaben bestehende Kürzel eines Fahrers/einer Fahrerin stehen muss, wurde gestrichen.

Anstelle einer "gleichen" Lackierung beider Fahrzeuge eines Teams muss diese nun nur noch "weitgehend ähnlich" sein, wenn mit unterschiedlichen Farben gearbeitet wird, um die Fahrzeuge besser voneinander unterscheiden zu können.

Artikel 22: Testfahrten

Es wurde klargestellt, dass jedes Fahren mit einem Fahrzeug, das dem Technischen Regelwerk der Formel E unterliegt, außerhalb einer Veranstaltung der Meisterschaft einen Test darstellt.

Die Option, dass auch die Formel E Promo-Events durchführen darf, wurde gestrichen. Das deutet darauf hin, dass es in der Gen3-Ära wohl kein offizielles Testauto der Rennserie mehr geben wird. Den Gen2-Boliden der Rennserie hatten bei zahlreichen Gelegenheiten sowohl Fahrer:innen der Rennserie als auch eine ganze Reihe von VIP-Gästen bewegen dürfen.

Die maximale Distanz von 50 km, die ein Auto an einem Filmtag zurücklegen darf, wurde gestrichen. Stattdessen wurden die Höchstleistung auf 110 kW und die zur Verfügung stehende Energiemenge auf 25 kWh gedeckelt. Die Frist zur Anmeldung eines Filmtags bei der FIA wurde von 14 auf sieben Tage verkürzt.

Es wurde klargestellt, dass sich bei offiziellen Testfahrten der Rennserie nur aktuelle Formel-E-Fahrzeuge auf der Strecke befinden dürfen. Außerdem muss auch hier stets der neue Anhang "Hochspannungs-Betriebssicherheit" des International Sporting Codes eingehalten werden.

Sollte bei einem Fahrzeug nach einem Zwischenfall das neue "Medizinische Warnlicht" am Fahrzeug leuchten, so muss sich der Fahrer/die Fahrerin unverzüglich zur Untersuchung im Medical-Centre einfinden.

Auch für Verstöße bei Testfahrten dürfen die Rennkommissar:innen nun Fahrer:innen und Teams bestrafen.

Artikel 23: Boxengasse

Fahrzeuge dürfen unter keinen Umständen aus eigener Kraft entgegen der Fahrtrichtung durch die Boxengasse fahren.

Zusätzlich zu den Garagen wird die FIA den Teams einen Bereich zur Verfügung stellen, in dem Boxenstopps während Trainings und Rennen durchgeführt werden müssen. Fahrzeuge dürfen dabei nicht durch ein motorisiertes Gerät in der Boxengasse angehoben werden.

Teammitglieder dürfen sich nur unmittelbar vor einem Boxenstopp in der Boxengasse aufhalten und müssen diesen Bereich unmittelbar nach dem Stopp wieder verlassen. Sie müssen beim Boxenstopp Helme tragen.

Bei einem Start aus der Boxengasse darf in der "Fast-Lane", in dem Arbeiten am Fahrzeug normalerweise verboten sind, nun auch ein Kühlaggregat angebracht oder entfernt werden.

Teams können eine Geldstrafe erhalten, wenn ein:e Fahrer:in aus dem Rennen ausscheidet, weil das Fahrzeug in einem unsicheren Zustand auf die Strecke geschickt wurde. Sollte ein:e Fahrer:in in die Boxengasse fahren, obwohl diese geschlossen ist, kann auch sie/er eine Strafe erhalten.

Artikel 24: Technische Abnahme & administrative Prüfungen

Neben der E-Lizenz muss ein:e Fahrer:in nun auch seine Internationale Rennlizenz bei den administrativen Prüfungen an die Rennkommissar:innen senden. Zuvor musste er/sie diese dabei haben und vorzeigen.

Das vom Renndirektor einberufene Meeting mit allen Teamchef:innen und Fahrer:innen findet nun nicht mehr am Tag vor dem 1. Freien Training nach dem Shakedown statt, sondern am Tag vor dem ersten Rennen eines Wochenendes. Damit reagiert die FIA darauf, dass das 1. Freie Training auch am Vorabend des Rennens stattfinden kann.

Artikel 25: Reifen & Reifenbeschränkungen während der Meisterschaft

Neben dem Kühlen ist nun auch das Aufwärmen der Reifen ausdrücklich verboten. Grund für diese Änderung ist, dass sich die neuen Hankook-Reifen anders verhalten als die Gummis von Michelin, die auf der Strecke schnell überhitzten.

Jedes Team darf mit Erlaubnis der Rennkommissar:innen pro Saison einen "Joker-Reifen" je Vorder- und Hinterachse verwenden, sollte einer der übrigen Reifen beschädigt sein.

Sollte es während des Rennens anfangen zu regnen, dürfen die Teams den Reifendruck verändern.

Artikel 26: Wiegen

Die/Der Technische Delegierte der FIA darf Fahrzeuge nun auch auf einer Waage vor der FIA-Garage wiegen lassen. Vorher musste das Fahrzeug zum Wiegen in die Garage geschoben werden.

Artikel 27: Allgemeine Anforderungen an Fahrzeuge & Personal

Gestrichen wurde die Formulierung, dass in der Box das Anbringen einer bis zu 50 mm tiefen Werkzeugablage am Heckflügel erlaubt ist.

Die Anzahl an Mechaniker:innen, die am Fahrzeug arbeiten dürfen, wurde von 17 auf 18 erhöht. Wenn ein:e Reservefahrer:in zudem noch eine andere Position im Team übernimmt, muss er/sie für beide Positionen separat angemeldet werden. Die Gesamtanzahl der Mitarbeiter:innen eines Teams ist auf 27 gedeckelt.

Innerhalb einer Saison hat jedes Team drei Ausnahmen, bei denen die Anzahl von 27 Mitarbeiter:innen überschritten werden darf, um neues Personal auszubilden. Dabei darf ein/eine Auszubildende:r maximal zwei Veranstaltungen besuchen. Die Namen der Auszubildenden müssen der FIA vorab gemeldet werden, genau wie die Namen der Ingenieur:innen, die während des Rennwochenendes im Werk des Teams in der sogenannten Remote-Garage arbeiten.

Es wurde ergänzt, dass in der "Remote-Garage" nicht mehr als sechs Mitarbeiter:innen arbeiten dürfen, die das Rennteam unterstützen.

Ein Team darf die Anzahl an Mitarbeiter:innen in der "Remote-Garage" erhöhen, wenn gleichzeitig das Personal vor Ort verringert wird. Für diese Mitarbeiter:innen gilt die offizielle Sperrstunde jedoch genauso wie für die Mitarbeiter:innen vor Ort.

Artikel 28: Ersatzfahrzeuge, -motoren, -batterien & -getriebe

Anstelle von zwei Invertern darf ein Team nun zwei Motor-Kontrolleinheiten pro Saison verwenden. Zudem wurde bei Motoren und Getrieben ergänzt, dass es sich um die Teile an der Hinterachse handelt. Pro Motor, Getriebe und Inverter darf jedes Team mit Ausnahmegenehmigung der FIA zwei Joker verwenden.

Die Regelung, dass an der Hinterachse vier Sätze Bremsscheiben pro Saison verwendet werden dürfen, wurde gestrichen. An der Vorderachse dürfen statt fünf Sätzen Bremsscheiben und acht Sätzen Bremsbeläge nur noch jeweils ein Satz weniger verwendet werden.

Pro Saison dürfen an jedem Fahrzeug zwei Frontmotoren, jeweils sechs Dämpfer an Vorder- und Hinterachse, zwei Brake-by-Wire-Einheiten und zwei Gleichstromwandler verwendet werden. Die Beschränkung der verwendeten Kühler und Antriebswellen wurde gestrichen.

Artikel 29: Elektrizität & Aufladen

Jedes Team darf ein Standard-Ladegerät und während der Freien Trainings und Rennen auch einen "Attack-Charger" verwenden. Nur diese beiden Geräte dürfen mit dem Ladesystem verbunden werden, das bei der Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird. Daraus folgt, dass ein Team nie seine beiden Fahrzeuge gleichzeitig mit dem Attack-Charger laden kann.

Artikel 30: Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Die Einschränkung, dass Kinder unter 14 Jahren nicht in der Boxengasse sein dürfen, wurde eingeschränkt: Dies gilt nun nur noch zwischen zehn Minuten vor und zehn Minuten nach einem Training. Außerdem von zehn Minuten vor dem Öffnen der Boxengasse vor einem Rennen (damit die Fahrzeuge in die Startaufstellung fahren dürfen) bis zu dem Zeitpunkt, wenn nach einem Rennen das letzte Fahrzeug im Parc ferme steht.

Artikel 32: Freies Training

Die Formulierung, dass ein Freies Training am Vormittag eines Renntages stattfinden muss, wurde gestrichen. Auch ist es nun nicht mehr zwingend erforderlich, dass zwischen zwei Freien Trainings mindestens 30 Minuten Zeit liegen müssen.

Die nutzbare Leistung im Freien Training erhöht sich von 250 kW auf 350 kW.

Jedes Team muss bei mindestens zwei Veranstaltungen im 1. Freien Training eine:n Fahrer:in einsetzen, der weder für die gesamte Saison gemeldet ist, noch jemals zuvor ein Formel-E-Rennen bestritten hat.

Artikel 33: Qualifying

Anstatt mindestens eine Stunde nach dem Freien Training beginnt das Qualifying nun mindestens zwei Stunden nach Beginn des Freien Trainings. Somit sorgt eine mögliche Verlängerung des Freien Trainings aufgrund einer roten Flagge nun nicht mehr dafür, dass sich der Beginn des Qualifyings verschiebt.

Es wurde präzisiert, dass die Mindestzeit beim Boxenstopp im Qualifying nur dann gilt, wenn die Reifen am Fahrzeug gewechselt wurden. Obwohl dies zuvor nicht im Reglement stand, wurde Mitch Evans in Seoul trotz Unterschreitung der Mindestzeit nicht bestraft, weil er die Reifen nicht gewechselt hatte.

Es wurde klargestellt, dass bei der Einteilung der Fahrer:innen in die Qualifying-Gruppen die Reihenfolge der an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrer:innen in der Gesamtwertung maßgeblich ist.

Die zur Verfügung stehende Leistung im Gruppen-Qualifying wurde von 220 kW auf 300 kW erhöht, in der Duellphase darf mit 350 kW statt mit 250 kW gefahren werden.

Die Viertel- und Halbfinalduelle finden nun nicht mehr gruppenübergreifend statt. Es fährt im Viertelfinale immer der/die Viertschnellste gegen den/die Schnellste:n und der/die Zweit- gegen den/die Drittschnellste:n derselben Qualifying-Gruppe. Im Halbfinale treffen dann wieder die Fahrer:innen aus derselben Gruppe aufeinander. Im Finale fährt immer ein:e Fahrer:in aus Gruppe A gegen eine:n Fahrer:in aus Gruppe B.

Sollten zwei Fahrer:innen im Duell zeitgleich sein, so gewinnt immer, wer die Zeit zuerst fuhr.

Sollte es in den Duellen zu einer Behinderung kommen, darf der/die benachteiligte Fahrer:in erneut eine Rundenzeit setzen, um anhand der Rundenzeit für das folgende Duell als schnellere:r oder langsamere:r Fahrer:in einsortiert zu werden.

Artikel 35: Startaufstellung

Es wurde klargestellt, dass das Ergebnis des letzten Freien Trainings auch dann zur Ermittlung der Startaufstellung herangezogen wird, wenn im Qualifying nur eine Gruppe fahren konnte.

Artikel 36: Startprozedur

Es ist nun streng verboten, die Reifen auf dem Weg vom Dummy-Grid in die Startaufstellung durchdrehen zu lassen.

Artikel 37: Rennen

Drei Runden vor dem Ende der regulären Renndistanz wird durch die Rennkommissar:innen die Anzahl der Zusatzrunden bekannt gegeben, die auf die Renndistanz addiert werden. Hierfür wird während der ersten 80 Prozent eines Rennens die Zeit hinter dem Safety-Car oder in einer Full-Course-Yellow-Phase addiert. Anhand einer vor dem Rennwochenende festgelegten "Referenzzeit" der FIA wird ermittelt, wie viele volle Runden dies ergibt. Diese werden anschließend hinzugefügt, jedoch nie mehr als sieben Runden insgesamt. Beispiel: Bei einer Referenzzeit von 1:30 Minuten ergeben sich aus einer Gesamtzeit von 4:15 Minuten hinter dem Safety-Car oder in einer Full-Course-Yellow zwei zusätzliche Runden.

Die maximale Leistung im Rennmodus beträgt 300 kW. Die Leistung im Attack-Mode wird von 250 kW auf 350 kW erhöht. Die maximale Rekuperation beträgt 600 kW.

Der Attack-Mode muss nun immer zweimal pro Rennen verwendet werden. Der/die Fahrer:in kann bei der ersten Aktivierung wählen, wie er/sie den Attack-Mode aufteilen will: 2+2 Minuten, 1+3 Minuten oder 3+1 Minuten.

In den Rennen mit Attack-Charge ist die Aktivierung des Attack-Modes vor dem Pflichtboxenstopp verboten. Beim Pflichtboxenstopp muss der Attack-Charger mit dem Fahrzeug, das dabei mit allen vier Rädern den Boden berühren muss, korrekt verbunden sein.

Reifenwechsel sind nicht erlaubt. Es dürfen maximal zwei Personen am Fahrzeug arbeiten, die jedoch nur den Attack-Charger aus- und einstecken dürfen.

Vor dem Pflichtboxenstopp muss der/die Fahrer:in eine Mindestanzahl an Runden gefahren haben, die vor dem Rennen bekannt gegeben wird. Während einer Full-Course-Yellow-, einer Safety-Car-Phase oder einer Rennunterbrechung darf der Boxenstopp nicht durchgeführt werden. Sollte ein Rennen abgebrochen werden, erhält jede:r Fahrer:in, der/die seinen/ihren Pflichtboxenstopp nicht durchgeführt hat, eine Zeitstrafe von 90 Sekunden.

Die Regelungen zum FANBOOST wurden gestrichen.

Artikel 38: Safety-Car

Der/die Renndirektor:in hat nun die Möglichkeit, die Boxengasse zu schließen, falls das Safety-Car auf der Strecke ist.

Artikel 39: Full-Course-Yellow

Der Countdown des Renndirektors oder der Renndirektorin von fünf Sekunden vor dem Start einer Full-Course-Yellow entfällt. Die Fahrer:innen müssen nun die Geschwindigkeit sofort reduzieren.

Bei bestimmten Strecken darf der/die Renndirektor:in nun die Ampel am Ende der Boxengasse auf Rot schalten, wenn der/die Führende an der Boxengasseneinfahrt vorbeifährt. Sie wird erst dann wieder auf Grün geschaltet, wenn der/die Renndirektor:in es für sicher hält, auf die Strecke zurückzufahren.

Artikel 40: Rennunterbrechungen

Wenn die Rennleitung während einer Rennunterbrechung die Strecke als nass deklariert, dürfen die Reifen gewechselt werden.

Das Rennen wird nach einer Rennunterbrechung so schnell wie möglich wieder aufgenommen. Der/Die Renndirektor:in legt die Zeit für den Restart fest. Bislang besagten die Regeln, dass dies immer mindestens fünf Minuten zuvor erfolgen muss.

Artikel 44: Rennergebnis

Das Auto, das die Renndistanz inkl. Zusatzrunden in der kürzesten Zeit beendet, wird zum Sieger erklärt. Dies gilt nicht, wenn das Rennende nach einer Stunde Rennzeit erfolgt. In diesem Fall gewinnt das Fahrzeug, das zu diesem Zeitpunkt in Führung lag.

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