Formel E

Detailanalyse: Alle Anpassungen am Sportlichen Formel-E-Reglement für das Gen4-Debüt im Überblick

Tobias Wirtz

Tobias Wirtz

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Im Anschluss an die Sitzung des Automobil-Weltrates am 23. Juni hat die FIA das vollständige Sportliche Reglement für die Formel-E-Saison 2026/27 öffentlich gemacht. Neben dem, was bereits unmittelbar nach der Sitzung bekannt gegeben wurde, gibt es noch eine Reihe von weiteren Regeländerungen für die erste Gen4-Saison in der Formel E. e-Formel.de hat sämtliche Veränderungen unter die Lupe genommen und gibt dir einen umfassenden Überblick vor Saison 13.

Erstmals hat die FIA dabei ein Reglement der Formel E komplett in Englisch veröffentlicht. Zuvor waren die Regelwerke stets zweisprachig, zusätzlich auf französischer Sprache. Außerdem wird an vielen Stellen, an denen vom Fahrer mit männlichem Pronomen gesprochen wurde, stattdessen nun ein geschlechtsneutrales Pronomen verwendet. Anstelle von "Zeitenmonitoren" ist zudem jetzt von "Offiziellen Mitteilungssystemen" die Rede.

Artikel 1: Vorschriften

Der Hinweis, dass im Zweifelsfall die englischsprachige Version des Regeltextes gilt, wurde gestrichen. Gleiches gilt für die folgenden Artikel "Allgemeine Verpflichtungen", "Allgemeine Bedingungen" und "Lizenzen", die aus dem Sportlichen Regelwerk gestrichen wurden.

Artikel 2: Meisterschaftswettbewerbe

Die Definition der Dauer einer Veranstaltung wurde geändert. Sie beginnt nun bereits mit dem erstmaligen Zugang der Teams zur Rennstrecke gemäß offiziellem Zeitplan und nicht erst mit dem vorgesehenen Beginn der technischen und sportlichen Kontrollen.

Die maximale Anzahl an Rennen pro Saison wurde von 18 auf 22 erhöht, die maximale Anzahl an Veranstaltungen neu auf 16 festgelegt. Neu werden mindestens sechs Veranstaltungen und mindestens sechs Rennen vorgeschrieben. Zuvor war lediglich die Mindestzahl von sechs Rennen ausdrücklich festgelegt.

Sollte eine Veranstaltung aus einem Rennen bestehen, muss diese Veranstaltung auf zwei Tage aufgeteilt werden. Am ersten Tag finden eine Shakedown-Session sowie ein Freies Training statt, am zweiten Tag ein weiteres Freies Training, das Qualifying sowie das Rennen.

Sollte eine Veranstaltung aus zwei Rennen bestehen, muss diese Veranstaltung auf drei Tage aufgeteilt werden. Am ersten Tag findet nur eine Shakedown-Session statt, am zweiten Tag ein Freies Training, das Qualifying sowie ein Rennen und am dritten Tag ein Freies Training, das Qualifying sowie ein Rennen.

Wird die vorgesehene Distanz einschließlich der Anzahl der Zusatzrunden nicht rechtzeitig erreicht, greift bei Performance-Rennen eine Zeitgrenze von 45 Minuten und bei Effizienz-Rennen eine von 75 Minuten. Anschließend wird das Rennen grundsätzlich am Ende der folgenden Runde beendet, sofern dadurch die festgelegte Rundenzahl nicht überschritten wird. Bei einer Unterbrechung kann sich die maximale Gesamtdauer auf 75 Minuten plus eine Runde bei Performance-Rennen beziehungsweise drei Stunden plus eine Runde bei Effizienz-Rennen verlängern.

Artikel 3: Formel-E-Weltmeisterschaft

In die Herstellerwertung fließen die neuen Punkte für das Qualifying nicht mit ein. Die Bonuspunkte für Pole-Position und schnellste Rennrunde unter den Top 10 waren bereits vorher ausgenommen. Künftig bleiben auch sämtliche neu eingeführten Qualifying-Punkte von ihr ausgenommen.

Jeder Fahrer, der in die Duelle einzieht, erhält einen Punkt. Außerdem erhält jeder Sieger eines Duells einen Punkt, für den Sieger des Finalduells gibt es dann noch einen weiteren Extrapunkt.

Sollten keine Duelle stattfinden, erhalten die Fahrer, die in die Duellphase eingezogen wären, trotzdem jeweils einen Punkt. Keine Punkte gibt es, wenn das Qualifying nicht stattfinden kann oder nur ein Gruppenqualifying durchgeführt wurde.

Die folgenden Artikel "Promoter", "Organisation von Wettbewerben", "Versicherungen" und "Bewerbungen von Teilnehmern" wurden aus dem Regelwerk gestrichen.

Artikel 7: Pässe

Hier wurde ergänzt, dass das komplette Personal zu jeder Zeit den Pass so tragen muss, dass er sichtbar und seine Farbe klar erkennbar ist.

Artikel 9: Zwischenfälle

Hier wurde präzisiert, dass ein Fahrer eine Zeitstrafe vor der Box seines Teams absitzen muss. Zuvor stand hier "seine Position", was strenggenommen falsch ist, da Fahrer keine Position in der Boxengasse haben.

Der Passus, dass ein Verstoß gegen das korrekte Absitzen von Zeitstrafen bei einem Boxenstopp mit einer Disqualifikation geahndet werden kann, wurde entfernt. Dafür findet sich hier nun der zuvor im Artikel "Sanktionen" geführte Hinweis, dass ein Fahrer nach drei Verwarnungen eine Startplatzstrafe von zehn Plätzen erhält, sofern mindestens zwei dieser Verwarnungen wegen eines Fahrvergehens ausgesprochen wurden.

Die folgenden Artikel, "Proteste", "Sanktionen" und "Fahrerwechsel", wurden ebenfalls aus dem Reglement entfernt.

Artikel 10: Lackierung

Die Startnummern auf den Autos werden verkleinert. Statt mindestens 14,5 cm müssen diese nur noch mindestens 12 cm groß sein.

Artikel 12: Testfahrten

Die maximale Anzahl an Testtagen pro Team ist für den Zeitraum von Oktober 2026 bis September 2027 auf acht beschränkt, wovon maximal sechs offizielle Testtage sein dürfen (zum Beispiel Vorsaison-Test und Rookie-Test). Außerdem sind sechs Promotion-Veranstaltungen pro Team erlaubt, davon maximal drei auf einer Rennstrecke.

Die Zuteilung wird künftig pro Auto statt nur pro Team formuliert: Pro offiziellem Testtag erhält jedes Auto zwei Sätze Allwetterreifen und einen Satz Regenreifen. An den bis zu zwei ausschließlich für Rookies reservierten offiziellen Testtagen steht jedem Fahrer zusätzlich ein gebrauchter Satz Allwetterreifen zur Verfügung. In der aktuellen Saison sind höchstens vier neue Allwetter-Sätze pro Team und Tag vorgesehen.

Private Testfahrten können mit einem oder zwei Autos bestritten werden. Diese dürfen nicht auf Strecken ausgetragen werden, auf denen die Rennserie offizielle Sessions abhält, bevor dort die betreffende Formel-E-Veranstaltung stattfand. Pro Testtag sind maximal zwölf Stunden tatsächlicher Streckenbetrieb innerhalb eines höchstens 13-stündigen Zeitfensters ab einem zuvor mit der FIA festgelegten Startzeitpunkt erlaubt. Gefahren werden darf grundsätzlich nur zwischen 6 und 23 Uhr Ortszeit.

Pro Tag und Fahrzeug werden zwei Sätze Allwetterreifen zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erhält jedes Fahrzeug einen Satz Regenreifen für das gesamte private Testprogramm. Sämtliche Daten müssen dabei über den FIA Logger übertragen werden, außerdem müssen die Teams die Daten des Batterie-Managementsystems im Anschluss für den Batteriehersteller hochladen.

Bei Promotion-Veranstaltungen dürfen maximal 40 kWh Energie verwendet werden, die Leistung ist auf 350 kW beschränkt. Beim Gen3 Evo waren es noch maximal 110 kW Leistung und 25 kWh Energie gewesen.

Die FIA behält sich das Recht vor, zusätzliche Testtage oder Promotion-Veranstaltungen im Einvernehmen mit allen eingeschriebenen Teams zuzuteilen.

Artikel 13: Boxengasse

Hier sind nur noch elektrische Schlagschrauber erlaubt. In der Vergangenheit arbeiteten Teams auch mit Schlagschraubern, die mit Druckluft betrieben wurden.

Beim Pit-Boost muss der Mechaniker, der dem Fahrer das Signal zur Weiterfahrt gibt, sich nun außerhalb der Pit-Boost-Markierungen auf der Seite der Garage befinden. Zuvor musste er sich lediglich auf dieser Seite des Fahrzeuges aufhalten.

Der Passus, dass die Verwendung des Allradantriebs in der Boxengasse verboten ist, wurde gestrichen und durch ein Verbot des 600-kW-Modus ersetzt. Bekanntlich haben die Gen4-Boliden permanenten Allradantrieb.

Artikel 14: Technische Abnahme und administrative Prüfungen

In diesen Artikel wurde neu aufgenommen, dass Fahrzeuge, die die Technische Abnahme bestanden haben, für den Rest des Wettbewerbs den Bereich der Rennstrecke nicht mehr verlassen dürfen. Dieser Passus fand sich zuvor in identischer Form im Bereich "Ersatzautos, -motoren, -batterien und -getriebe".

Artikel 15: Verwendung von Reifen und Reifenbeschränkungen während des Wettbewerbs

Reifen werden nun mit einem RFID-Chip oder einem Barcode identifiziert, dessen Spezifikationen im Regelwerk definiert sind (Barcode Typ 39 oder 128 mit acht Stellen, beginnend mit einer 8). Die Teams dürfen auf die Reifen lediglich die Nummer des Reifensatzes, die Startnummer des Autos und die Position des Reifens schreiben.

Bei einem "Single-Header" dürfen maximal zwei Sätze Allwetterreifen und ein Satz Regenreifen verwendet werden. Bei einem "Double-Header" sind es drei Sätze Allwetterreifen und ein Satz Regenreifen. Sollte es am ersten Renntag eine Session gegeben haben, die von der Rennleitung als "nass" deklariert wurde, dürfen die Teams nach dem ersten Rennen ihren Satz Regenreifen gegen einen frischen Reifensatz tauschen.

Regenreifen dürfen nur dann verwendet werden, wenn die Rennleitung die Strecke als "nass" deklariert hat. Den Teams obliegt es in diesem Fall, zwischen Regenreifen und Allwetterreifen zu wählen. Es ist verboten, mit Regen- und Allwetterreifen gleichzeitig zu fahren, beispielsweise Regenreifen an der Vorder- und Allwetterreifen auf der Hinterachse.

Mit Genehmigung der Sportkommissare stehen im Falle eines Reifenschadens pro Auto jeweils zwei vordere und zwei hintere Allwetter-Jokerreifen sowie jeweils zwei vordere und zwei hintere Regen-Jokerreifen zur Verfügung.

Artikel 17: Allgemeine Anforderungen an Autos und Personal

Die Anzahl an Teammitgliedern, die bei einem Wettbewerb anwesend sein dürfen, wurde von 27 auf 29 erhöht, von denen 20 am Auto arbeiten dürfen (vorher: 18).

Artikel 18: Ersatzautos, -motoren, -batterien und -getriebe

Ersatzteile gelten nun nicht mehr pro Fahrer, sondern pro Team. Jedes Team darf dabei pro Saison je zwei Ersatzteile von Antrieb (MGU), Getriebe, Motorkontrolleinheit (MCU) und Frontmotor (FPK) verwenden.

Außerdem darf jeder Fahrer in einer Saison nicht mehr als vier Sätze Bremsscheiben (vorne und hinten), acht Sätze Bremsbeläge (vorne und hinten) und jeweils sechs Front- und Heckdämpfer benutzen.

Artikel 21: Training

Bei einer Unterbrechung müssen die Fahrzeuge in der Box nun unmittelbar in die Garage.

Artikel 22: Freies Training

Der Shakedown dauert nur noch zehn statt 15 Minuten, außerdem ist die Leistung auf 350 kW beschränkt (vorher: 110 kW).

Die Dauer des Freien Trainings steigt von 40 auf 45 Minuten. In den ersten 30 Minuten darf jedoch nur mit maximal 450 kW gefahren werden. Die Teams dürfen dabei selbst entscheiden, ob sie das Paket mit viel oder mit wenig Anpressdruck fahren.

Artikel 23: Qualifying

Die FIA legt mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung fest, welche Aerodynamik-Konfiguration im Qualifying verwendet werden muss. In der Gruppenphase steht eine maximale Leistung von 600 kW zur Verfügung - anders als beim Gen3-Fahrzeug steht hier also nun bereits die volle Leistung zur Verfügung.

Artikel 26: Startprozedur

Auf dem Weg in die Startaufstellung darf mit maximal 450 kW gefahren werden. Die Boxengasse wird nun bereits 35 Minuten statt 30 Minuten vor Beginn der Fahrt aus dem Dummy-Grid in die Startposition geschlossen.

Der Hinweis, dass bei einem rollenden Start hinter dem Safety-Car die Verwendung von Allradantrieb verboten ist, wurde gestrichen. Hier ist lediglich die Verwendung des 600-kW-Modus nicht zulässig.

Artikel 27: Rennen

Auch beim Rennen legt die FIA mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung fest, welche Aerodynamik-Konfiguration verwendet werden muss. Die Leistung ist auf 450 kW beschränkt, beim Attack-Mode dürfen 600 kW verwendet werden. 700 kW Rekuperation ist erlaubt, je 350 kW an Vorder- und Hinterachse.

Bei Rennen mit Pit-Boost veröffentlicht die FIA im Vorfeld eine Tabelle mit den möglichen Energiemengen, die nachgeladen werden dürfen. Jede Energiemenge ist mit einer Mindeststandzeit verknüpft. Die Anzahl der verfügbaren Optionen wird dabei von der FIA festgelegt. Der Fahrer muss vor der Einfahrt in die Boxengasse am Lenkrad festlegen, wie viel Energie er nachladen will. Mit Anschluss des Ladegerätes kann diese Auswahl nicht mehr verändert werden.

Sollte die nutzbare Energie aufgebraucht sein, muss die Leistung auf 0 kW reduziert werden. Die Gesamtenergiemenge hängt in Pit-Boost-Rennen nun natürlich davon ab, für welche Option der Fahrer sich beim Boxenstopp entschieden hat.

Artikel 31: Fortsetzung eines Rennens

Bei einem rollenden Neustart hinter dem Safety-Car ist analog zu Artikel 26 nicht mehr die Verwendung von Allradantrieb verboten, sondern stattdessen die Verwendung des 600-kW-Modus.

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