Formel E

Detailanalyse: Alle Anpassungen am Sportlichen Reglement für die Formel-E-WM 2024/25 im Überblick

Tobias Wirtz

Tobias Wirtz

Im Anschluss an die Sitzung des Automobil-Weltrates hat die FIA das vollständige Sportliche Reglement für die Formel-E-Saison 2024/25 öffentlich gemacht. Neben einigen Anpassungen für den Allrad-Betrieb der Fahrzeuge gibt es in der kommenden Saison noch eine Reihe von weiteren Regeländerungen in der Formel E. e-Formel.de hat sämtliche Veränderungen unter die Lupe genommen und gibt dir einen umfassenden Überblick vor Saison 11.

Jedes Jahr nimmt die FIA Anpassungen am Regelwerk vor, um auf neue Gegebenheiten, geänderte Abläufe oder Vorfälle zu reagieren. Bedingt durch die Einführung des Allradantriebs bei den Gen3-Evo-Fahrzeugen waren auch in diesem Jahr einige Anpassungen notwendig. Folgende Änderungen am Reglement für die Saison 2024/25 verdienen dabei eine Erwähnung.

Artikel 6: Formel-E-Weltmeisterschaft

Die FIA trägt ab der kommenden Saison eine Hersteller-Weltmeisterschaft aus, welche die während der vergangenen Saison eingeführte Herstellerwertung ablöst. Auch hier erzielen nur die beiden bestplatzierten Fahrzeuge in jedem Rennen Punkte für den Hersteller. Im Gegensatz zur Regelung der "Manufacturers' Trophy" der abgelaufenen Saison zählen die Bonuspunkte für die Pole-Position und die schnellste Rennrunde unter den ersten Zehn nicht zur Hersteller-WM. Auch werden die Fahrzeuge eines Herstellers, die keine Punkte erzielen, aus der Wertung ausgeschlossen, die Autos der anderen Hersteller rücken auf.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Sollten das Jaguar-Werksteam und Kundenteam Envision Racing in einem Rennen die ersten vier Positionen vor den beiden Porsche-Werksfahrzeugen belegen, so erhalten in der Herstellerwertung Jaguar 43 Punkte (25 für den Sieg, 18 für Platz 2) und Porsche 27 Punkte (15 für Platz 3, 12 für Platz 4), auch wenn Porsche in der Teamwertung gleichzeitig nur 18 Zähler bekommen würde.

Artikel 16: Zwischenfälle

Eine verhängte Zeitstrafe von fünf oder zehn Sekunden muss ein Fahrer an der Box nur noch dann absitzen, wenn er für einen Boxenstopp in die Boxengasse einbiegt. Zuvor hätte er diese auch dann absitzen müssen, wenn das Feld hinter dem Safety-Car durch die Box geführt worden wäre. Dies gab es in der Vergangenheit bereits, wenn auf der Start-Ziel-Geraden Bergungsarbeiten durchgeführt werden mussten.

Die Rennkommissare haben nun auch das Recht, eine bereits ausgesprochene Zeit- oder Durchfahrtsstrafe in eine Grid-Strafe beim nächsten Rennen umzuwandeln, wenn ein Fahrer außerhalb der Top 10 angekommen oder gar ausgeschieden ist.

Artikel 17: Proteste und Einsprüche

Genau wie bei einem Protest, muss nun auch beim Einreichen eines Antrags auf Überprüfung einer Entscheidung der Rennkommissare eine Gebühr von 2.000 Euro entrichtet werden.

Artikel 20: Fahren

Das Beschleunigen des Autos ist jetzt nur noch mittels des Strompedals erlaubt. Mit dem alten Wortlaut des Reglements wäre es erlaubt gewesen, eine Startautomatik zu verwenden, die vom Fahrer über einen Knopf am Lenkrad aktiviert wird.

Artikel 22: Testfahrten

Die FIA behält sich das Recht vor, die derzeit geltenden Einschränkungen auf maximal 25 kWh Energiemenge sowie auf 110 kW Leistung bei Demo-Fahrten zukünftig aufzuheben und andere Energie- und Leistungsgrenzen festzulegen, sollte dies für die Meisterschaft von hohem Interesse sein. Als Beispiel wird im Reglement explizit das Goodwood Festival of Speed (GFoS) genannt, ein traditionelles Bergrennen in Südengland, das jährlich bis zu 200.000 Besucher anzieht.

Sollte nach einem Zwischenfall bei einem Test die Aufprallwarnleuchte am Auto aufleuchten, die anzeigt, dass das Fahrzeug bei einem Aufprall hohen Kräften ausgesetzt war, so muss der Fahrer nicht mehr zwingend ins Medical Centre der Rennstrecke gebracht werden. Dies unterliegt nun im Ermessen von Renndirektor, Rennleiter, dem leitenden Rennarzt sowie dem medizinischen Delegierten. Letztgenannter entscheidet über den geeignetsten Ort sowie den Zeitpunkt der Untersuchung, die durchgeführt wird.

Artikel 23: Boxengasse

Unter keinen Umständen ist es erlaubt, den Allradantrieb der Fahrzeuge in der Boxengasse zu benutzen.

Artikel 25: Reifen & Reifenbeschränkungen während der Veranstaltungen

Das Entlüften der Reifen, also das Herausströmen lassen der Luft und das anschließende Wiederauffüllen, ist verboten. Nach Informationen von e-Formel.de könnten die Teams so, beispielsweise zwischen den Qualifying-Duellen, die Reifentemperatur deutlich senken, indem sie die warme Luft ablassen und durch kühle Luft ersetzen.

Ab dem Beginn einer Veranstaltung gibt es nun einen Parc-ferme für alle Reifen. Die Reifen müssen dauerhaft unter der Kontrolle der FIA bleiben. Die Teams dürfen nur zu bestimmten Zeiten auf die Reifen zugreifen, um sie unter der Aufsicht eines FIA-Prüfers abzuholen und zur Box zu bringen.

45 Minuten vor der ersten Session eines Tages dürfen die Teams die Reifen abholen, innerhalb von 20 Minuten nach dem Ende der letzten Session oder dem Öffnen des Parc-ferme nach dem Rennen müssen sie diese zurückbringen. Sollten Teams dies nicht tun, droht ihnen eine Strafe seitens der Rennkommissare, die bis zur Disqualifikation gehen kann.

Es ist den Teams nur erlaubt, einen kompletten Reifensatz (je zwei Vorder- und Hinterreifen) abzudecken. Diese Abdeckungen sind nur in dem Bereich, wo die Reifen in der Box gelagert werden, sowie im neuen Reifen-Parc-ferme erlaubt.

Artikel 27: Allgemeine Anforderungen an Fahrzeuge & Personal

Um Kosten zu sparen, kann ein Team bei der FIA beantragen, dass Mitarbeiters des Herstellers das Team an einem anderen Ort als der "Remote-Garage" des Teams unterstützen.

Nicht nur die Bedienungsanleitungen, sondern auch Benutzerhandbücher, Kataloge und Leitfäden der von der FIA benannten Lieferanten müssen nun zu jedem Zeitpunkt des Wettbewerbs befolgt werden. Eine Liste der jeweiligen Dokumente wird seitens der Rennkommissare vor jeder Veranstaltung bekannt gegeben.

Artikel 28: Ersatzfahrzeuge, -motoren, -batterien & -getriebe

Plomben dürfen ab sofort nur noch mit Genehmigung des Technischen Delegierten entfernt werden. Alle Teile, die im Technischen Wagenpass angegeben sind, müssen versiegelt bleiben und bis zum Saisonfinale stets zu einer Überprüfung zur Verfügung stehen.

Der Hinweis, dass ein Auto nur eine Software-Version während einer Veranstaltung verwenden darf, wurde gestrichen.

Artikel 32: Freies Training

Im Shakedown, wenn die Leistung auf 110 kW beschränkt ist, darf nur der Antriebsstrang an der Hinterachse verwendet werden.

Die Freien Trainings werden von 30 Minuten auf 40 Minuten pro Session verlängert. Außerdem darf nun unter besonderen Umständen eine andere Dauer eines Freien Trainings festgelegt werden.

Die Verwendung des Allradantriebs unterliegt denselben Bestimmungen wie die Verwendung des 350-kW-Modus, wobei nicht mehr als 50 kW an den Frontmotor abgegeben werden darf und dieser maximal 60 Nm Drehmoment leisten darf.

Bei den Startübungen am Ende eines Freien Trainings darf der Allradantrieb verwendet werden.

Artikel 33: Qualifying

Auch in der Duellphase des Qualifyings darf der Allradantrieb verwendet werden, die Einschränkungen sind mit denen im Freien Training identisch.

Sollte wegen eines Unfalls oder wegen Verstoßes gegen die Track-Limits kein Fahrer eine Rundenzeit erzielen, erreicht keiner der beiden Fahrer die nächste Runde der Duellphase.

Artikel 36: Startprozedur

Beim Fahren in die Startaufstellung darf der Allradantrieb nicht benutzt werden, die Fahrer dürfen zudem maximal 300 kW verwenden.

Im Falle eines rollenden Starts hinter dem Safety-Car darf ebenfalls kein Allradantrieb verwendet werden.

Während eines stehenden Starts, egal ob zu Rennbeginn oder nach einer Safety-Car-Phase, dürfen die Fahrer den Allradantrieb aktivieren, wenn sie sich in ihrer Startposition befinden. Auch hier ist die maximale Leistung auf 50 kW beschränkt. Aber anders als im Training darf der Frontmotor bis zu 200 Nm Drehmoment leisten. Die maximale Energiemenge für den Frontmotor pro Startvorgang ist auf 250 kJ (umgerechnet rund 0,07 kWh) beschränkt.

Sobald die Leistung des Frontmotors unter 5 kW sinkt und das Tempo des Fahrzeugs 110 km/h überschritten hat, muss der Allradantrieb deaktiviert werden.

Artikel 37: Rennen

Im Rennen darf der Allradantrieb im Attack-Mode verwendet werden. Aber auch beim stehenden Start ist es nun erlaubt, die Maximalleistung von 350 kW zu verwenden. Beim Attack-Mode darf der Frontmotor jedoch maximal 60 Nm Drehmoment liefern.

Es ist verboten, den Attack-Mode zu aktivieren, wenn in der Kurve oder dem Streckenabschnitt, wo sich die Attack-Zone befindet, gelbe Flaggen geschwenkt werden.

Artikel 38: Safety-Car

Während einer Safety-Car-Phase dürfen Autos nur aus vier Gründen in die Boxengasse abbiegen: Entweder, weil das Safety-Car das gesamte Feld durch die Boxengasse führt, weil ein Auto den Attack-Charge nutzen will, wegen eines Reifenwechsels oder um Arbeiten am Fahrzeug vornehmen zu lassen.

Artikel 40: Rennunterbrechungen

Im Falle einer Rennunterbrechung dürfen die Teams nun alle Arbeiten an den Fahrzeugen durchführen, die im Parc-ferme gestattet sind, mit Ausnahme des Anbringens eines Batteriekühlsystems.

Artikel 41: Wiederaufnahme des Rennens

Auch nach einer Rennunterbrechung darf der Allradantrieb nicht verwendet werden, wenn es einen rollenden Start gibt.

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