Formel E

Einspruch unzulässig: Porsche-Beschwerde gegen Rekord-Zeitstrafe bei Formel-E-Rennen in London abgelehnt

Tobias Wirtz

Tobias Wirtz

Das TAG Heuer Porsche Formula E Team ist auch mit dem letzten möglichen Rechtsmittel gescheitert, um die beim London E-Prix verhängte Zeitstrafe gegen seinen Fahrer Antonio Felix da Costa anzufechten. Der Internationale Berufungsgerichtshof des Automobil-Weltverbandes FIA erklärte den Einspruch als unzulässig. Damit bleibt das Ergebnis des Formel-E-Rennens bestehen - Porsche behält den vierten Platz in der Gesamtwertung 2023.

Antonio Felix da Costa war beim Samstagsrennen des London E-Prix als Zweiter über die Ziellinie gefahren, fiel durch eine Zeitstrafe von drei Minuten jedoch ans Ende des Feldes zurück. Die Rennkommissare sprachen die aus, da in der Endphase des Rennens der Reifendruck im rechten Vorderreifen des Portugiesen unter den vom Reifenhersteller Hankook vorgegebenen Mindestdruck gefallen war.

Da der Druckverlust nachweislich durch eine äußerliche Beschädigung des Reifens auftrat, ging Porsche rechtlich gegen die Strafe vor. Nachdem ein erster Einspruch scheiterte, ging der Fall vor den Internationalen Berufungsgerichtshof.

Nach einer am 7. November durchgeführten Anhörung veröffentlichte die FIA nun die Entscheidung des Gerichtshofes. Das Urteil: Der Einspruch von Porsche wird für unzulässig erklärt. Auf insgesamt 15 Seiten hat der Automobil-Weltverband Informationen über den Vorfall, Zeugenaussagen und Auszüge aus dem Regelwerk aufgeführt. Diese Liste umfasst in Summe 72 Punkte.

"Keine eindeutigen Beweise" für Willkür vorgelegt

Ausschlaggebend für die Entscheidung des Berufungsgerichtshofes war die Tatsache, dass von den Rennkommissaren verhängte Zeitstrafen nicht anfechtbar sind, wenn sie im Sportlichen Regelwerk vorgesehen sind und weder aufgrund der Annahme falscher Tatsachen ausgesprochen wurden noch als willkürlich angesehen werden. Porsche argumentierte, dass eine derart hohe Zeitstrafe einer Disqualifikation gleichkomme. Im Falle einer Disqualifikation steht einem Fahrer grundsätzlich das Recht auf eine Anhörung zu.

Nachdem der Regelverstoß unstrittig war - der Mindestdruck wurde laut den FIA-Messungen um bis zu 0,35 Bar unterschritten - und das Sportliche Reglement die Verhängung einer Zeitstrafe vorsieht, beschäftigte sich das Gericht damit, ob die Strafe willkürlich sei.

Dies wurde verneint: "Es trifft zwar zu, dass die 3-Minuten-Strafe ungewöhnlich war, aber (es) wurden dem Gericht keine eindeutigen Beweise (für Willkür) vorgelegt. Hätte (das Team) nachweisen können, dass die Sportkommissare absichtlich eine unverhältnismäßige Zeitstrafe verhängt hätten, anstatt den Fahrer zu disqualifizieren, um ihm das Recht auf Anhörung vorzuenthalten, wäre das Gericht möglicherweise zu einem anderen Ergebnis gekommen."

Porsche akzeptiert Entscheidung

Auf Anfrage von e-Formel.de erklärte eine Porsche-Sprecherin: "Wir akzeptieren die Entscheidung des Gerichts, sind jedoch enttäuscht, dass unser Einspruch nicht zugelassen wurde, da wir gerne im Sinne des Sports unsere Argumente vorgebracht hätten. Wir blicken nach vorne, und unser voller Fokus gilt der bevorstehenden Saison."

Mit dem Urteil ist nun auch endgültig klar, dass Antonio Felix da Costa die Saison auf dem neunten Platz in der Gesamtwertung abgeschlossen hat. Porsche belegte Rang 4 in der Teamwertung. Mit den 18 zusätzlichen Punkten, die eine Rücknahme der Strafe gebracht hätte, wäre der Portugiese Fünfter geworden. Porsche hätte in diesem Fall sein Kundenteam Andretti überholt und die Saison auf Position 3 beendet, was mutmaßlich höhere Preisgelder in Millionenhöhe eingebracht hätte.

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