Formel E

FIA ändert Formel-E-Finanzreglement: Neue Kostendeckel-Regeln für Teams & Hersteller

Tobias Wirtz

Tobias Wirtz

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Die FIA hat das Finanzregelwerk der Formel E für die Gen4-Ära überarbeitet. Neu sind unter anderem eine Sonderregel für geringfügige Überschreitungen der Kostenobergrenze, ein höherer Zu- und Abschlag abhängig von der Zahl der Veranstaltungen sowie besondere Vorgaben für Restrukturierungskosten bei Herstellern. e-Formel.de zeigt die Änderungen im Detail.

Anders als beim zuletzt geänderten Sportlichen und Technischen Reglement betreffen die Anpassungen vor allem die Berechnung und Kontrolle der Kostenobergrenzen. Das Finanzregelwerk enthält dabei getrennte Bestimmungen für Formel-E-Teams und Hersteller.

Finanzregeln für Teams

Artikel 4: Kostenobergrenze

Die grundsätzliche Kostenobergrenze für Formel-E-Teams bleibt bei 16,5 Millionen Euro pro Abrechnungszeitraum. Angepasst wurde jedoch der Betrag, um den sich diese Grenze abhängig von der Anzahl der ausgetragenen Veranstaltungen verändert.

Ausgangspunkt sind weiterhin zwölf Veranstaltungen. Für jedes Event weniger wird die Kostenobergrenze nun um 350.000 Euro reduziert, für jedes zusätzliche Event entsprechend um 350.000 Euro erhöht. Zuvor waren jeweils 300.000 Euro vorgesehen.

Die Änderung dürfte vor allem dem größeren Kalender Rechnung tragen. Je mehr Veranstaltungen die Formel E austrägt, desto höher fallen zwangsläufig Reise-, Logistik-, Personal- und Einsatzkosten aus. Durch den höheren Zuschlag wächst der Kostendeckel künftig etwas stärker mit dem Kalender mit. Gleichzeitig werden Teams bei einem kürzeren Kalender entsprechend stärker gekürzt. Die Grundlogik bleibt also unverändert, die finanzielle Anpassung pro zusätzlichem Event fällt damit künftig höher aus.

Außerdem entfällt eine bisherige Einschränkung beim sogenannten Reporting Perimeter. Dieser legt fest, welche Unternehmen und Kosten bei der Berechnung der Ausgaben eines Teams berücksichtigt werden. Die bisherige Regel, nach der ein Unternehmen nicht gleichzeitig zum Reporting Perimeter mehrerer Formel-E-Teams gehören durfte, wurde gestrichen.

Das schafft insbesondere für Unternehmensgruppen, die Ressourcen für mehrere Formel-E-Projekte bereitstellen, mehr Flexibilität. Entscheidend bleibt zwar weiterhin, dass Kosten korrekt und zu marktüblichen Bedingungen zugeordnet werden. Die FIA verbietet aber nicht mehr grundsätzlich, dass dieselbe juristische Einheit in den Reporting Perimeter mehrerer Teams einbezogen wird.

Artikel 6: Lagerbestände

Eine kleinere Änderung betrifft die Behandlung von Lagerbeständen, also bereits gekauften oder hergestellten Komponenten, die für den späteren Einsatz im Formel-E-Betrieb vorgesehen sind. Bei bestimmten Gen4-Komponenten entfällt die bisherige zusätzliche Formulierung, dass deren Kosten ausdrücklich im Zusammenhang mit Formel-E-Teamaktivitäten stehen müssen.

In der Praxis handelt es sich dabei wohl vor allem um eine Präzisierung. Die Streichung vereinfacht die Zuordnung solcher Komponenten und reduziert einen bislang vorhandenen Interpretationsspielraum, ohne das eigentliche Kostendeckel-Prinzip zu verändern.

Artikel 8: Neue Kategorie für minimale Überschreitungen

Deutlich relevanter ist eine neue Kategorie für sehr geringe Überschreitungen der Kostenobergrenze. Die FIA führt dafür den Begriff "Immaterial Cost Deviation", also eine unerhebliche Kostenabweichung, ein. Eine solche kann vorliegen, wenn die relevanten Kosten eines Teams den Kostendeckel um weniger als 0,5 Prozent überschreiten. Voraussetzung sind ausreichende mildernde Umstände und gleichzeitig keine erschwerenden Umstände.

Die FIA schafft damit eine Sonderkategorie für sehr geringe Überschreitungen, allerdings keine automatische Toleranz. Ein Team darf den Kostendeckel nicht einfach bewusst um 0,49 Prozent überschreiten. Erst die Cost Cap Administration entscheidet anhand der Umstände, ob die Abweichung als geringfügig eingestuft wird. Damit kann die FIA kleine buchhalterische oder schwer vermeidbare Abweichungen anders behandeln als ein reguläres Überschreiten des Kostendeckels.

Die Immaterial Cost Deviation wird als prozeduraler Verstoß behandelt. Wird eine Überschreitung von weniger als 0,5 Prozent von der Cost Cap Administration dagegen nicht entsprechend eingestuft, gilt sie weiterhin als Minor Overspend Breach, also als geringfügige Überschreitung der Kostenobergrenze.

Das macht die neue Regel zugleich relativ streng: Entscheidend ist nicht allein die Höhe der Überschreitung, sondern auch deren Ursache und das Verhalten des Teams. Die FIA gewinnt dadurch mehr Ermessensspielraum, ohne die Kostenobergrenze selbst aufzuweichen.

Finanzregeln für Hersteller

Artikel 5: Restrukturierungskosten können ausgeschlossen werden

Bei den Herstellern führt die FIA eine neue Ausnahme für bestimmte Restrukturierungskosten ein. Diese können künftig von den für den Kostendeckel relevanten Kosten ausgenommen werden, sofern sie unmittelbar auf einen von der Cost Cap Administration anerkannten Restrukturierungsplan zurückzuführen sind. Dazu zählen verpflichtende oder freiwillige Abfindungszahlungen für Mitarbeiter, deren Stellen im Rahmen einer solchen Restrukturierung wegfallen.

Der Ausschluss ist jedoch an Bedingungen geknüpft. Die betroffenen Mitarbeiter dürfen anschließend weder regulierte Tätigkeiten für den Hersteller noch Formel-E-Teamaktivitäten für dessen Teams übernehmen. Zudem müssen sie zum Zeitpunkt der Entlassung noch eine vertragliche Restlaufzeit von mehr als zwei Jahren gehabt haben.

Die FIA ermöglicht damit, dass bestimmte Restrukturierungen den Kostendeckel eines Herstellers nicht vollständig belasten. Hohe Abfindungs- oder Vertragsauflösungskosten könnten sonst ausgerechnet in einer Phase, in der ein Hersteller seine Organisation verkleinert, einen erheblichen Teil des verfügbaren Budgets aufzehren. Die Ausnahme erleichtert deshalb strukturelle Veränderungen.

Gleichzeitig sind die Bedingungen bewusst eng gefasst. Die Regel soll offenbar verhindern, dass normale Personalentscheidungen oder kurzfristige Vertragswechsel als Restrukturierung deklariert werden, nur um Kosten aus dem Kostendeckel herauszurechnen.

Artikel 6: Kosten können nachträglich wieder angerechnet werden

Passend zur neuen Ausnahme enthält Artikel 6 einen Rückholmechanismus.

Nimmt ein Mitarbeiter, dessen Restrukturierungskosten zuvor vom Kostendeckel ausgeschlossen wurden, innerhalb der folgenden zwei Abrechnungszeiträume doch wieder regulierte Tätigkeiten für den Hersteller oder Formel-E-Teamaktivitäten für dessen Teams auf, müssen die zuvor ausgeschlossenen Kosten durch eine entsprechende Anpassung wieder berücksichtigt werden.

Damit schließt die FIA ein naheliegendes Schlupfloch. Ohne diese Regel könnte ein Hersteller einen Mitarbeiter im Rahmen einer Restrukturierung freistellen, die damit verbundenen Kosten aus dem Kostendeckel herausnehmen und die Person kurze Zeit später wieder im Formel-E-Projekt beschäftigen. Die Regel über die folgenden zwei Abrechnungszeiträume macht einen solchen Umweg finanziell weitgehend unattraktiv.

Artikel 8: 0,5-Prozent-Regel gilt auch für Hersteller

Die neue Immaterial Cost Deviation gilt nicht nur für Teams, sondern ebenso für Hersteller. Auch hier kann eine Überschreitung der jeweiligen Kostenobergrenze um weniger als 0,5 Prozent entsprechend eingestuft werden, wenn ausreichende mildernde und keine erschwerenden Umstände vorliegen. Andernfalls handelt es sich weiterhin um einen Minor Overspend Breach.

Auch bei Herstellern ermöglicht die neue Kategorie damit eine differenziertere Behandlung sehr kleiner Überschreitungen, ohne dass die FIA die Kostenobergrenze selbst anhebt. Gegen die Entscheidung der Cost Cap Administration über diese Einstufung ist kein Einspruch vorgesehen.

Das stärkt gleichzeitig die Position der FIA erheblich: Ob eine Überschreitung noch als geringfügige Abweichung durchgeht oder bereits als regulärer Verstoß gegen den Kostendeckel behandelt wird, liegt letztlich bei der Cost Cap Administration.

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