FIA ändert Formel-E-Regeln für Gen4: 80 Reifensätze, neue Testfristen & Berufungsregeln
Tobias Wirtz
Bridgestone
Die FIA hat die Herstellerregistrierung und die Allgemeinen Bestimmungen der Formel E für die Gen4-Ära geändert. Neu sind unter anderem 80 Allwetter-Reifensätze pro Hersteller für den gesamten Zyklus, neue Fristen für Kundenteam-Tests sowie zusätzliche Einschränkungen bei Berufungen. e-Formel.de zeigt alle Änderungen im Detail.
Nach den bereits analysierten Änderungen am Sportlichen, Technischen und Finanzreglement betreffen die weiteren Anpassungen vor allem organisatorische und regulatorische Details der Gen4-Ära. Besonders relevant sind neue Vorgaben für die Reifenversorgung bei privaten Testfahrten sowie zusätzliche Präzisierungen in den Allgemeinen Bestimmungen.
Herstellerregistrierung
Artikel 6.14: Preise für private Testtage
Die Preisobergrenzen für private Testfahrten bleiben unverändert. Ein verpflichtender Kundenteam-Testtag darf weiterhin höchstens 60.000 Euro pro Tag exklusive Mehrwertsteuer kosten, ein zusätzlicher, vom Team angeforderter Testtag maximal 90.000 Euro. Neu ist vor allem die genauere Bezeichnung der beiden Testarten.
Der verpflichtende Kundenteam-Testtag (Competitor Test Day) wird nun zusätzlich als "Mandatory Team Test Day" bezeichnet, der Additional Test Day entsprechend als "Non-Mandatory Team Test Day". Außerdem stellt die FIA ausdrücklich klar, dass zusätzliche Testtage auf Wunsch des jeweiligen Teams stattfinden und der maximale Preis von 90.000 Euro sämtliche vorgesehenen Leistungen umfasst.
Inhaltlich ändern sich damit weder die Preise noch die Zahl der Testtage. Die FIA grenzt die beiden Kategorien jedoch eindeutiger voneinander ab und reduziert möglichen Interpretationsspielraum bei der Abrechnung zusätzlicher Testtage.
Artikel 9.10: Neue Frist für Kundenteam-Testtage
Umfangreicher fallen die Änderungen bei den privaten Testfahrten aus. Zwei der einem Kundenteam zugeteilten Testtage mussten bislang zwischen dem 1. September des betreffenden Jahres und dem Abschluss des ersten Homologationsprozesses eines Entwicklungszyklus stattfinden.
Diese Regel wird durch einen festen Stichtag ersetzt. Die beiden Testtage müssen künftig vor dem 31. Oktober des Jahres abgeschlossen sein, in dem die erste Homologation, also die offizielle technische Zulassung des Fahrzeugs, des jeweiligen Zyklus erfolgt.
Die FIA vereinfacht damit die zeitliche Vorgabe erheblich. Statt eines von mehreren Terminen abhängigen Zeitfensters gibt es künftig eine feste Deadline. Gleichzeitig entfällt der 1. September als frühestmöglicher Termin, wodurch Hersteller und Teams bei der Planung ihrer Testprogramme etwas mehr Flexibilität erhalten.
Artikel 9.10: 80 Allwetter-Reifensätze für kompletten Gen4-Zyklus
Noch deutlich relevanter ist die neue Regelung für die Allwetterreifen bei privaten Entwicklungstests. Bislang sah die Herstellerregistrierung lediglich eine begrenzte und von der FIA festgelegte Anzahl von Reifensätzen pro Testtag vor. Künftig wird erstmals ein konkretes Gesamtkontingent festgeschrieben: Jeder Hersteller erhält für den kompletten Gen4-Zyklus 80 Sätze Allwetterreifen.
Gleichzeitig regelt die FIA den Übergang zwischen den unterschiedlichen Reifengenerationen. Bis zum 31. Dezember 2027 müssen die Hersteller Bridgestone mitteilen, wie viele zusätzliche Reifensätze der für Saison 13 und 14 vorgesehenen Spezifikation sie benötigen. Ab März 2028 werden nur noch Reifen der für Saison 15 und 16 vorgesehenen Mischung geliefert, bis das maximale Kontingent des Herstellers erreicht ist.
Für jeden zusätzlichen, nicht verpflichtenden Kundenteam-Testtag können außerdem zwei weitere Reifensätze bestellt werden. Diese müssen dem Team zur Verfügung gestellt werden, das den zusätzlichen Testtag angefordert hat.
Die FIA schafft damit erstmals ein klar definiertes Reifenbudget für die komplette Gen4-Testphase. Hersteller können ihren Reifenverbrauch über mehrere Jahre hinweg gezielter planen. Gleichzeitig wird verhindert, dass zusätzliche Tests eines Kundenteams das reguläre Entwicklungskontingent des Herstellers übermäßig belasten: Für solche Tage stehen gesonderte Reifensätze zur Verfügung.
Ab 2028 wird die Testversorgung dabei auf die für Saison 15 und 16 vorgesehene Reifenspezifikation umgestellt.
Artikel 9.10: Regenreifen werden in zwei Paketen bereitgestellt
Auch bei den speziellen Typhoon-Regenreifen verändert die FIA die Testversorgung. Statt zunächst sechs Reifensätzen erhält jeder Hersteller in der ersten Phase künftig nur noch fünf Sätze. Ab Januar 2028 stellt Bridgestone anschließend weitere fünf Sätze zur Verfügung.
Gleichzeitig entfällt die bisherige Beschränkung, nach der sich die erste Lieferung auf einen bestimmten Testzeitraum bis Ende 2027 bezog. Die FIA stellt nun ausdrücklich klar, dass sämtliche gelieferten Regenreifen während des gesamten Testzeitraums eingesetzt werden dürfen.
Damit verteilt die FIA das Kontingent stärker über den Gen4-Zyklus. Hersteller erhalten zunächst weniger Regenreifen, insgesamt jedoch zwei klar definierte Lieferpakete.
Die nachfolgenden Unterpunkte in Artikel 9.10 werden aufgrund der erweiterten Reifenbestimmungen lediglich neu nummeriert beziehungsweise umletteriert. Dabei handelt es sich um rein redaktionelle Anpassungen ohne inhaltliche Änderung.
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 6: Organisation von Veranstaltungen
Artikel 6.1 enthält mehrere Präzisierungen bei den Unterlagen, die ein Veranstalter vor einem E-Prix einreichen muss. Die FIA stellt klarer heraus, welche Teile von Appendix 1 des Sportlichen Reglements betroffen sind und dass auch der vorgeschriebene medizinische Fragebogen spätestens 60 Tage vor einer Veranstaltung eingereicht werden muss.
Dabei handelt es sich überwiegend um eine redaktionelle und organisatorische Präzisierung. Die grundlegenden Pflichten eines Veranstalters ändern sich nicht, die Zuordnung der Dokumente und Fristen wird lediglich eindeutiger geregelt.
Artikel 8: Bewerbungen der Teams
In Artikel 8.4 wird die bislang verwendete Bezeichnung "FIA Formula E Committee" durch "FIA Formula E Commission" ersetzt. Die Änderung ist rein redaktionell. Am Auswahl- oder Bewerbungsverfahren für die Teams ändert sich dadurch nichts.
Auch in Artikel 8.6 findet sich lediglich eine sprachliche Korrektur beim Verweis auf das Sportliche Reglement. Eine inhaltliche Änderung ergibt sich daraus nicht.
Artikel 9: Fahrerwechsel
Artikel 9.1 bezeichnet die entsprechende Session nun ausdrücklich als "Rookie Free Practice Session". Gleichzeitig wird der Artikelverweis im Sportlichen Reglement auf Artikel 22.6 aktualisiert.
An der eigentlichen Regel ändert sich nichts: Nimmt ein Fahrer ausschließlich an dieser Rookie-Session teil, gilt dies weiterhin nicht als Fahrerwechsel. Auch hierbei handelt es sich damit ausschließlich um eine redaktionelle Klarstellung.
Artikel 10: Weitere Entscheidungen nicht berufungsfähig
Deutlich relevanter ist eine Ergänzung bei den Berufungsmöglichkeiten. Die FIA erweitert die Liste der Entscheidungen, gegen die keine Berufung eingelegt werden kann. Künftig sind auch Entscheidungen der Rennkommissare nach Artikel 27.2 des Sportlichen Reglements ausdrücklich nicht anfechtbar. Dieser Artikel regelt unter anderem die Anpassung der Renndistanz und zusätzliche Runden nach Neutralisierungen.
Damit schafft die FIA insbesondere bei Entscheidungen über die endgültige Renndistanz zusätzliche Rechtssicherheit. Da sich zusätzliche Runden unmittelbar auf Rennstrategie und Energieverbrauch auswirken können, sind entsprechende Entscheidungen der Rennkommissare damit abschließend und können nicht über ein reguläres Berufungsverfahren angefochten werden.
Artikel 10: 6.000 Euro für Antrag auf Überprüfung
Auch ein Antrag auf erneute Überprüfung einer bereits getroffenen Entscheidung, die sogenannte Petition for Review, wird nun ausdrücklich mit einer Gebühr versehen. Diese beträgt künftig 6.000 Euro.
Bislang verwiesen die Allgemeinen Bestimmungen lediglich auf die entsprechenden Bestimmungen des International Sporting Code. Damit wird die finanzielle Hürde für einen Antrag auf Überprüfung nun auch unmittelbar im Formel-E-Regelwerk festgeschrieben.
Neue und geänderte Definitionen
Neben den eigentlichen Artikeln hat die FIA auch das zentrale Begriffsverzeichnis der Allgemeinen Bestimmungen erweitert.
600-kW-Modus
Neu definiert wird der "600 kW Mode". Dabei handelt es sich um die maximal zulässige Leistung im Freien Training, Qualifying sowie bei jedem stehenden Start während eines Rennens.
Damit wird eines der zentralen Leistungsmerkmale der Gen4-Ära erstmals auch in den allgemeinen Definitionen des Formel-E-Regelwerks verankert.
Attack-Mode
Die Definition des Attack-Mode wird an die neuen Sportlichen Regeln angepasst. Sie stellt nun ausdrücklich klar, dass der Modus entsprechend dem zu Beginn einer Veranstaltung veröffentlichten Bulletin, also einer offiziellen Mitteilung der Rennkommissare, mindestens einmal während des Rennens verwendet werden muss.
Hier handelt es sich nicht um eine neue sportliche Vorschrift, sondern um die Übernahme der bereits im Sportlichen Reglement eingeführten Gen4-Regel in das allgemeine Begriffsverzeichnis.
Burnout
Neu aufgenommen wird eine konkrete Definition des Begriffs "Burnout".
Darunter versteht die FIA eine erhebliche Differenz zwischen der Raddrehzahl einer Achse und der tatsächlichen Fahrzeuggeschwindigkeit, die durch einen bewussten Eingriff des Fahrers entsteht und darauf abzielt, den Zustand der Reifen durch Reibung zu verändern.
Damit erhält das bereits im Sportlichen Reglement verwendete Burnout-Verbot eine einheitliche Definition für das gesamte Formel-E-Regelwerk.
Discord wird offizieller Kommunikationskanal
Ebenfalls neu definiert wird Discord. Die Plattform gilt künftig ausdrücklich als offizieller Text-Kommunikationskanal zwischen den Teams, der Rennleitung und den Technischen Delegierten. Über Discord versendete Mitteilungen und Anweisungen von Rennleitung oder FIA-Delegierten sind offiziell und müssen von den Teams befolgt werden. Gleichzeitig entfällt die bisherige Definition des Race Control Notification System (RCNS).
Damit erhält Discord auch regulatorisch eine zentrale Rolle in der offiziellen Kommunikation während einer Formel-E-Veranstaltung. Es handelt sich nicht mehr nur um ein praktisch genutztes Kommunikationsmittel, sondern um einen ausdrücklich im Regelwerk definierten Kanal für verbindliche FIA-Mitteilungen.
E-Prix & E-Prix Unleashed
Auch die beiden unterschiedlichen Rennformate der Gen4-Ära erhalten eigene Definitionen: Als E-Prix gilt das Rennen mit der längsten geplanten Renndistanz einer Veranstaltung. Das neue E-Prix Unleashed bezeichnet dagegen das Rennen mit der kürzesten geplanten Distanz.
Die FIA grenzt damit die beiden Rennformate erstmals auch begrifflich eindeutig voneinander ab. Die Definition bildet das neue Sprintformat der Gen4-Ära entsprechend auch in den Allgemeinen Bestimmungen ab.
Event Note
Neu definiert wird außerdem die Event Note. Dabei handelt es sich um ein offizielles Dokument der Rennkommissare, in dem veranstaltungsspezifische Parameter festgelegt werden können.
Dazu zählen unter anderem die Rundenzahl, die verfügbare Rennenergie, die vorgeschriebene Aerodynamikkonfiguration sowie Vorgaben zu Attack-Mode und Pit-Boost. Damit erhält ein bereits praktisch relevantes Dokument erstmals eine klare regulatorische Definition.
Floating Parts
Die Definition der sogenannten Floating Parts, also zusätzlicher Bauteile außerhalb der regulären Saison-Zuteilung, wird um das Front Powertrain Kit (FPK) ergänzt.
Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass den Teams wieder zusätzliche FPK als Floating Parts zur Verfügung stehen. Im zuletzt geänderten Sportlichen Reglement wurde die konkrete Zuteilung von zwei zusätzlichen FPK gestrichen. Die Anpassung in den Allgemeinen Bestimmungen erweitert lediglich die Definition der Bauteile, die grundsätzlich unter den Begriff Floating Parts fallen können.
Joker-Reifen
Bei einem sogenannten Joker-Reifen, also einem zusätzlich freigegebenen Ersatzreifen etwa nach einer Beschädigung, wird die Entscheidungsbefugnis erweitert. Die erforderliche Genehmigung kann künftig nicht nur von den Rennkommissaren, sondern auch vom Technischen Delegierten der FIA erteilt werden.
Das dürfte insbesondere bei beschädigten Reifen Abläufe vereinfachen, da nicht in jedem Fall eine Entscheidung des gesamten Rennkommissars-Gremiums erforderlich ist.
Minimum Energy Consumption
Die bereits im Sportlichen Reglement eingeführte Minimum Energy Consumption (MEC) wird nun ebenfalls in den Allgemeinen Bestimmungen definiert.
Dabei handelt es sich um einen Mindestenergieverbrauch pro Runde. Verbraucht ein Fahrer tatsächlich weniger Energie als den vorgegebenen Wert, wird für die Berechnung der gesamten Rennenergie trotzdem der festgelegte Mindestwert angesetzt.
Damit wird das Instrument zur Begrenzung extremen Energiesparens auch im allgemeinen Begriffsverzeichnis verankert. Eine neue sportliche Regel entsteht daraus allerdings nicht.
Power Mode
Die Definition des Begriffs Power Mode wird erweitert und umfasst künftig ausdrücklich Race-Mode, Attack-Mode und Power Schedule, also die vorgegebene Leistungssteuerung.
Auch dies ist in erster Linie eine redaktionelle Anpassung an das neue Gen4-Reglement. Die unterschiedlichen Leistungszustände werden unter einem gemeinsamen Oberbegriff zusammengefasst.
Right of Review
Beim sogenannten Right of Review wird lediglich ein Verweis auf Artikel 10.4 der Allgemeinen Bestimmungen ergänzt. Die Änderung ist rein redaktionell und enthält keine neue Regel.
Technischer Bereich
Neu definiert wird schließlich der Technische Bereich innerhalb einer Teamgarage. Während laufender Sessions dürfen diesen Bereich nur Personen mit entsprechendem gelbem Pass betreten. Auch diese Definition übernimmt eine bereits im Sportlichen Reglement eingeführte Vorgabe in das zentrale Begriffsverzeichnis.
Du nutzt Google und willst Inhalte von e-Formel.de besser finden? Dann kannst du die neue Google-Funktion "bevorzugte Quellen" aktivieren. Um e-Formel.de als "bevorzugte Quelle" zu hinterlegen, klicke einfach auf diesen Button und setze einen Haken. Fertig!
0 Kommentare
Einen Kommentar schreiben