Formel E

Formel E: FIA modifiziert Technisches Reglement für Saisons 7 & 8

Tobias Wirtz

Tobias Wirtz

Wie in jedem Jahr haben die Regelhüter der FIA auch für das erste Weltmeisterschaftsjahr der Formel E am Regelwerk gefeilt. Einige neue Regeln wurden ergänzt, unklare Formulierungen präzisiert und überflüssige Passagen aus dem Reglement entfernt. Wir stellen dir in diesem Artikel sämtliche Anpassungen des Regelwerks im Dezember 2020 vor.

39 Seiten im Format A4, zweisprachig auf Französisch und Englisch, dazu 17 Zeichnungen - das Technische Reglement der FIA-Formel-E-Weltmeisterschaft ist durchaus umfangreich. Kurz vor dem Ende des Jahres 2020 hat der Automobil-Weltverband FIA eine überarbeitete Version des Regelwerks für die Saisons 7 und 8 präsentiert.

Technische Spezifikationen: Höchstdrehzahl für den Antrieb festgelegt

Eine Anpassung der Motorenspezifikation wurde festgelegt: Die maximale Drehzahl des Elektromotors ist nun auf 100.000 Umdrehungen pro Minute begrenzt. Höhere Drehzahlen des Antriebs würden mutmaßlich extremen Leichtbau und die Verwendung sehr teurer Materialien erfordern. Außerdem wurde festgelegt, dass die sich drehenden Komponenten untereinander keinen Freiheitsgrad haben dürfen.

Zudem dürfen keine Exklusivverträge mit Herstellern von Invertern eingegangen werden. Dies gilt nicht, wenn der Inverter vom Hersteller selbst entwickelt wurde. Eine weitere Änderung betrifft die am Fahrzeug angebrachten Sensoren: Hier verweist der Regeltext nun auf das Sportliche Reglement, wo festgelegt ist, welche Daten während der Fahrt erhoben werden dürfen. Außerdem wurde für sämtliche Sensoren ergänzt, wie viele von ihnen jeweils am Fahrzeug angebracht sein dürfen.

Strompedal-Mapping für Saison 8 muss frühzeitig eingereicht werden

Das Strompedal-Mapping für Saison 7 muss - wie in der Vorsaison - spätestens eine Woche vor dem ersten Rennen bei der FIA hinterlegt werden. Stichtag für das Mapping von Saison 8 ist jedoch schon der 30. April 2021 - der letzte Tag, an dem die Hersteller private Testfahrten mit dem neuen Antriebsstrang bestreiten dürfen. Aufgrund von Kosteneinsparungen ist für die beiden kommenden Saisons nur noch eine Motorenhomologation erlaubt.

Diese Mappings wurden eingeführt, nachdem in Saison 5 der Verdacht bestand, dass Hersteller eine eigentlich verbotene Traktionskontrolle - also eine technische Vorrichtung, die beim Beschleunigen das Durchdrehen der Hinterräder verhindert - entwickelt haben.

Die bereits seit längerer Zeit diskutierten Sensoren für die Antriebswellen, mit denen die FIA sicherstellen wollte, dass die Hersteller nicht in ihrer Antriebseinheit die technische Funktion einer Traktionskontrolle verstecken können, wurde aus dem Regelwerk gestrichen. Mutmaßlich, weil diese Sensoren besonders teuer gewesen wären. Dem Automobil-Weltverband reicht das Strompedal-Mapping in Verbindung mit der aus der Batterie abgerufenen Leistung nun doch aus, um illegale Vorrichtungen in diesem Bereich aufzuspüren.

Fahrer-Mindestgewicht verändert Gewichtsverteilung der Fahrzeuge

Das Mindestgewicht der Fahrzeuge erhöht sich von 900 auf 903 Kilogramm. Bei der Gewichtsverteilung der Fahrzeuge wurde eine Änderung vorgenommen, die im Zusammenhang mit der Einführung des Mindestgewichtes für Fahrer steht: Auf der Vorderachse müssen statt zwischen 37,5 und 39,5 Prozent der Gesamtmasse ohne Fahrer zukünftig zwischen 40,5 und 42,5 Prozent inklusive Fahrer liegen. Zur Kontrolle bei der Homologation wird ein Fahrer-Dummy mit einem Gewicht von 80 Kilogramm verwendet.

Außerdem zählen jetzt neben der Sitzschale auch die Verkleidungen und energieabsorbierende Polsterungen zum Sitz dazu. Die Verkleidung muss zudem der ISO-Norm 3795 für die Entflamm- und Brennbarkeit von Werkstoffen im Innenraum von Kraftfahrtzeugen entsprechen. Pro Minute dürfen maximal 75 mm des Stoffes verbrennen.

Die Teams hatten in Vorbereitung auf diese Änderung neue Sitze entwickeln lassen, die ein Ballastgewicht aufnehmen können. Kleine und leichte Piloten wie etwa Antonio Felix da Costa müssen auf diese Art und Weise ihren Gewichtsvorteil gegenüber größeren und schwereren Konkurrenten ausgleichen.

Entwicklung von Software wird erstmals reglementiert

Einschränkungen gibt es auch bei der Softwareentwicklung: So ist bereits seit Längerem bekannt, dass in Saison 7 bei jedem Event eine neue Software erlaubt ist. In Saison 8 wird dies auf maximal sechs Versionen für die gesamte Saison reduziert. Sollte eine Software nicht wie gewünscht funktionieren, so darf auch auf eine alte Version zurückgewechselt werden. An einem Rennwochenende ist ein Wechsel der Version jedoch nur aus Sicherheitsgründen möglich. Eine neue Version während eines Event einzuspielen, ist verboten.

Um dies alles kontrollieren zu können, muss jeder Hersteller der FIA ein Tool zum Auslesen der vollständigen Daten aus dem Speicher und der kompletten Software zur Verfügung stellen. Die Binärdateien werden anschließend mit der homologierten Software-Version verglichen. Sollte ein Hersteller vor einem Rennen keine neue Version homologieren, so geht die FIA davon aus, dass weiterhin die Version verwendet wird, die beim vorherigen Rennen im Einsatz war.

Die Formel-E-Weltmeisterschaft beginnt nach der kürzlich erfolgten Verschiebung des Santiago E-Prix voraussichtlich am 26./27. Februar mit einem "Double-Header" in Diriyya. Die beiden Rennen in Saudi-Arabien werden die ersten Formel-E-Rennen sein, die als Nachtrennen ausgetragen werden.

Foto: Lou Johnson / Spacesuit Media

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