Formel E

Formel E: Das steht im Technischen Reglement für Saison 6

Tobias Wirtz

Tobias Wirtz

Nach dem Treffen des Weltmotorsportrats (WMSC) der FIA vor drei Wochen sind bereits erste Details zum dort beschlossenen neuen Technischen Reglement durchgesickert. Inzwischen hat der Automobilweltverband das gesamte Regelwerk veröffentlicht. e-Formel.de gibt dir einen Überblick, was uns an Neuerungen erwartet.

Artikel 1 - Definitionen

Die erste Änderung bezieht sich auf die Definition einer Motor-Generator-Einheit (MGU). Stand dort bislang "Ein Elektromotor ist eine rotierende Maschine, die elektrische Energie in mechanische Energie umwandelt", so wird die Definition nun erweitert: "Ein Elektromotor - MGU - ist ein rotierender elektromechanischer Leistungswandler mit einem stationären Element (Stator) und einem rotierenden Element (Rotor). Er wandelt elektrische Energie in mechanische Energie um und umgekehrt. Eine MGU dient der Energieumwandlung und nicht der Energiespeicherung."

Damit klärt die FIA eindeutig die Grauzone, die Nissan bei seinem Antrieb für Saison 5 ausgenutzt hat. Die Japaner hatten eine Doppelmotor-Lösung entwickelt, bei der einer der Motoren als Schwungradspeicher für zusätzlich zurückgewonnene Energie diente.

Die zweite Änderung des Artikels: Jedes Bauteil, das mindestens einen Mikrokontroller beinhaltet, wird im Regelwerk nun als "Elektronikbox" bezeichnet.

Artikel 3 - Homologationsablauf

Bei der Homologation wird nun auch erstmals das Mapping des "Strompedals" abgenommen. Die Hersteller müssen spätestens sieben Tage vor dem ersten Saisonlauf angeben, wie viel Energie die Batterie bei verschiedenen Power-Leveln und unterschiedlichen Strompedal-Stellungen abgibt. Die FIA erwartet die Abgabe in einer 16 x 16 Felder umfassenden Tabelle - also die Werte für 16 verschiedene Pedalstellungen in maximal 16 verschiedenen Powermodi.

Diese umfassen neben dem Rennmodus mit 200 kW auch den Qualifying-Modus mit 250 kW, den Attack-Mode mit zukünftig 235 kW, den Shakedown-Modus mit 110 kW sowie diverse andere Power-Einstellungen, die ein Fahrer im Rennen aktivieren kann.

Bei Änderungen von homologierten Teilen aus Gründen der Sicherheit, Zuverlässigkeit oder des Komforts des Fahrers besteht die FIA nicht mehr auf eine Mindestzeit von 30 Tagen bis zur Einführung. Stattdessen gibt sie sich jetzt selbst maximal 30 Tage Zeit, einer solchen Änderung zuzustimmen oder diese abzulehnen.

Artikel 6 - Elektromotor und Generator

Wie bereits berichtet, wird der Passus gestrichen, dass maximal zwei MGUs erlaubt sind. Stattdessen muss jeder Antrieb über einen Einzelmotor verfügen.

Artikel 9 - Elektrische Ausrüstung und Sicherheitsvorschriften

Neu wurde ins Regelwerk aufgenommen, dass diverse elektronische Bauteile mit verschiedenen Sensoren ausgestattet sein dürfen. Die betroffenen Bauteile:

  • Stromverteilereinheit
  • Gleichstromwandler
  • Inverter
  • Reifendrucküberwachungssystem
  • Elektronische Steuereinheit (ECU)
  • Controller von elektrisch betriebenen Pumpen
  • Brake-by-Wire
  • Batteriemanagementsystem (BMS)

Folgende Sensoren sind erlaubt:

  • Temperatursensor
  • Drucksensor
  • Spannungssensor
  • Stromsensor
  • Beschleunigungssensor
  • Gyroskop

Artikel 11 - Radaufhängung und Steuerungssysteme

"Alle am Lenkrad befestigten Teile müssen so angebracht sein, dass die Verletzungsgefahr minimiert wird, wenn der Kopf des Fahrers das Lenkrad berührt." Hier wurde ein offensichtlich fehlendes Wort ergänzt: In der englischen Fassung stand bislang wheel statt steering wheel. Also Rad statt Lenkrad.

Das gesamte Technische Reglement, das die FIA wie immer zweisprachig auf Französisch und Englisch veröffentlicht hat, findest du hier zum Download.

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