Formel E

Handschuhe mit Gelenkschutz: FIA ändert International Sporting Code für Formel-E-Saison 2024/25

Tobias Wirtz

Tobias Wirtz

Der Automobil-Weltverband FIA hat auf die große Anzahl von Handverletzungen reagiert, die seit der Einführung der Gen3-Fahrzeuge in der Formel E aufgetreten sind. Ab der kommenden Saison müssen Fahrer Handschuhe mit integriertem Handgelenkschutz tragen, wenn sie an der Formel-E-Weltmeisterschaft teilnehmen. Dies wurde bei der Sitzung des Motorsport-Weltrates Anfang Juni beschlossen.

Robin Frijns, Sebastien Buemi, Oliver Rowland, Pascal Wehrlein, Sam Bird - die Liste der Fahrer, die sich bei Unfällen in den letzten beiden Formel-E-Saisons Handverletzungen zugezogen haben, ist auffällig lang. Als ein Hauptgrund gilt die schwergängige Lenkung der Gen3-Boliden, da seit dieser Fahrzeuggeneration ein zusätzlicher Motor an der Vorderachse vorhanden ist, der zur Rekuperation verwendet wird. Ab der kommenden Saison darf dieser auch zum Antrieb der Fahrzeuge benutzt werden.

Um das Verletzungsrisiko zu minimieren, greift die FIA nun ein und schreibt ab der Saison 2024/25 neue Handschuhe mit Handgelenkschutz vor. Weiterhin gilt, dass die Handschuhe aus feuerfestem Material nach der Norm FIA 8856-2018 bestehen müssen. Diese schreibt vor, dass die Handflächen der Fahrer bei Feuer 9,5 Sekunden lang vor Verbrennungen zweiten Grades geschützt sein müssen, der Rest der von den Handschuhen bedeckten Haut sogar 13 Sekunden lang.

Ab sofort kein Führerschein mehr nötig

Da die Ausstattung der Fahrer unabhängig vom Technischen und Sportlichen Reglement einer Rennserie ist, ist diese übergreifende für alle von der FIA lizenzierten Rennserien im Anhang L des International Sporting Codes definiert. Hier wurde Kapitel 3, Absatz 2 um einen entsprechenden Passus ergänzt, der jedoch ausschließlich bei der Formel-E-Weltmeisterschaft Anwendung findet.

Außerdem wurde im International Sporting Code der Passus gestrichen, dass für die Erteilung einer Formel-E-Rennlizenz ein gültiger Führerschein notwendig ist. Die gleiche Änderung wurde auch bei der Zulassung zur Superlizenz für die Formel-1-Weltmeisterschaft vorgenommen.

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