Formel E

"Maserati-Paragraf" & mehr Tests: FIA ändert Hersteller-Registrierung für Gen3-Ära der Formel E

Tobias Wirtz

Tobias Wirtz

Maserati-Logo

Der Automobil-Weltverband FIA hat kurz vor dem Auftakt der letzten Gen2-Formel-E-Saison in Saudi-Arabien eine neue Fassung der Hersteller-Dokumente für die kommenden Gen3-Ära veröffentlicht. Auffälligste Änderung ist ein "Maserati-Paragraf", der die Homologierung eines Antriebs unter einer zweiten Marke desselben Konzerns ermöglicht. Auch die erlaubten Energie- und Reifenmengen bei Hersteller-Testfahren wurden erhöht.

Die Änderung der Hersteller-Registrierung macht den Weg für ein Maserati-Werksteam frei. Da der Einstieg des italienischen Sportwagenherstellers mit Antrieben der Stellantis-Schwestermarke DS Automobiles erfolgt, sahen die Regeln bislang vor, dass die Maserati-Fahrzeuge offiziell denselben Namen wie die DS-Boliden tragen müssen.

Aktuell trifft dies auf die Rennwagen von Venturi zu: Da das Kundenteam den Mercedes-Antriebsstrang verwendet, heißen auch die Fahrzeuge des monegassischen Teams offiziell "Mercedes-EQ Silver Arrow 02". Dies kann in der Gen3-Ära erstmals umgangen werden. Zumindest dann, wenn ein Hersteller eine zweite Marke im Konzern hat, die unter eigenem Namen antreten will.

Hersteller-Status für 250.000 Euro pro Saison

"Ein Hersteller kann die Registrierung einer zusätzlichen Marke seiner Gruppe unter derselben Fahrzeug-Homologation beantragen", heißt dazu im neuen Paragrafen 7.3 der "Registration Procedure" für Hersteller in der Elektrorennserie.

Die FIA behält es sich jedoch vor, einem Hersteller die Registrierung einer zusätzlichen Marke zu verweigern. Den zusätzlichen Verwaltungsaufwand lässt sich der Verband mit einer Saisongebühr von 250.000 Euro erstatten. Die Homologations-Gebühr für den Hersteller selbst liegt auch weiterhin bei 300.000 Euro pro Saison.

Wie auch bei den Herstellern selbst, kann eine zusätzliche Marke diese Gebühr durch einen vorzeitigen Formel-E-Ausstieg nicht umgehen: Sie wird in jedem Fall fällig.

Energiemenge bei Hersteller-Testfahrten für Gen3 deutlich erhöht

Im Zuge dieser Anpassung hat die FIA auch die Regeln für Testfahrten der Hersteller gelockert: Sah die Hersteller-Registrierung bislang vor, dass zehn Testtage pro Hersteller durchgeführt werden dürfen, an denen die Batteriekapazität von 51 kWh je viermal ausgeschöpft werden kann, wurden die Testmöglichkeiten nun deutlich erhöht.

Anstelle von 2.040 kWh (51 kWh * 4 Aufladungen * 10 Tage) stehen einem Hersteller nun insgesamt 3.300 kWh zur Verfügung, die er selbst auf zwölf Tage verteilen darf. Sollte auch mindestens ein Kundenteam beliefert werden, so dürfen an acht zusätzlichen Tagen weitere 2.200 kWh (statt 1.020 kWh) verbraucht werden.

Die Regel, dass dem Kundenteam bzw. den Kundenteams mindestens die Hälfte der zusätzlichen Testzeit - also vier Tage - zur Verfügung gestellt werden muss, gilt weiterhin.

Testfristen verlängert

Um die zusätzliche Energie bei den Tests auch verwenden zu können, muss der neue Reifenlieferant Hankook einem Hersteller nun einen zweiten Satz Rennreifen pro Tag zur Verfügung stellen. Außerdem dürfen die Saison-9-Antriebe (die auch in Saison 10 verwendet werden müssen) auch noch nach dem 31.12.2022 getestet werden, also auch noch im Jahr 2023.

Gleiches gilt für die zweite Evolutionsstufe der Gen3-Motoren, die in Saison 11 ihr Debüt feiern wird: Auch hier darf nun über den 31.12.2024 hinaus getestet werden.

Die Gen3-Ära der Formel E startet entweder Ende 2022 oder Anfang 2023. Sieben Marken haben sich bislang zur Teilnahme eingeschrieben: DS Automobiles, Maserati, Jaguar, Mahindra, Nio 333, Nissan und Porsche. Mercedes hingegen steigt am Ende der aktuellen Saison als Hersteller aus. Die Zukunft von Dragon Penske Autosport als eigener Hersteller ist weiterhin ungewiss.

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