Formel E

Technisches Formel-E-Reglement für Gen4 geändert: Neue Regeln für Bremsen, Hydraulik & CAD-Daten

Tobias Wirtz

Tobias Wirtz

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Der Automobil-Weltverband FIA hat das Technische Reglement für die erste Gen4-Saison der Formel E geändert. Betroffen sind unter anderem Bremsanlage, Hydraulik, Skid Block und neue Vorgaben für CAD-Daten bei der Homologation. e-Formel.de zeigt alle Änderungen im Detail.

Anders als beim zuletzt geänderten Sportlichen Reglement handelt es sich überwiegend um technische Präzisierungen und zusätzliche Kontrollvorgaben.

Artikel 3: Homologationsverfahren

Hersteller müssen bei der Homologationskontrolle künftig digitale Konstruktionsdaten (CAD-Daten) verschiedener Herstellerbauteile bei der FIA hinterlegen. Dazu zählen unter anderem Heckgehäuse, Hydraulikblock beziehungsweise Hydraulikblöcke, Aufhängungselemente, Kipphebel und Antriebswellen. Die Aufzählung ist ausdrücklich nicht abschließend. Die FIA erhält damit digitale Referenzmodelle, mit denen sie die Übereinstimmung der tatsächlich eingesetzten Bauteile mit dem homologierten Stand überprüfen kann.

Artikel 4: Karosserie & Abmessungen

Hier wurde die Messmethode für den Skid Block, ein Verschleißelement an der Unterseite des Fahrzeugs, präzisiert. Nach einer Veranstaltung muss dieser weiterhin mindestens 3 mm dick sein. Gemessen wird nun ausdrücklich an der Peripherie eines der sieben vorgeschriebenen Messlöcher über einen Bereich von 5 mm.

Artikel 8: Elektrische Ausrüstung & Sicherheitsbestimmungen

Das „Ready-to-Move“- sowie das Regenlicht am Fahrzeug müssen bei eingelegtem Gang nicht nur bei einer Rekuperationsleistung von mehr als 15 kW, sondern auch bei einem Bremsdruck von mehr als 5 bar blinken. Dabei sind die Leuchten jeweils 125 ms ein- und 125 ms ausgeschaltet. Darüber hinaus wurde ein neuer Zustand ergänzt: Bewegt sich das Fahrzeug bei einer Batterieleistung von weniger als 5 kW, blinken beide Leuchten jeweils 250 ms ein und 250 ms aus. Dies dürfte insbesondere Phasen erfassen, in denen der Fahrer vom Strompedal geht.

Artikel 9: Antriebssysteme

Hier wurde lediglich ein Wort verändert, technisch ist der Unterschied jedoch relevant: Beim Differenzial sind nun maximal 130 bar Relativdruck erlaubt, zuvor bezog sich die Grenze auf den Absolutdruck. Beim Relativdruck dient der Umgebungsdruck als Nullpunkt, beim Absolutdruck das Vakuum.

Artikel 11: Bremssystem

Auch beim hydraulischen Bremssystem wird der zulässige Maximaldruck von 130 bar nun relativ statt absolut angegeben.

Neu geregelt wird zudem die Bremsenkühlung: Bei montierten Rädern dürfen ausschließlich die Vorderbremsen gekühlt werden. Dafür darf nur Umgebungsluft in den Bremskühlkanal geblasen werden.

Artikel 12: Hydrauliksystem

Wie in den Artikeln 9 und 11 wird der Maximaldruck von 130 bar nun relativ statt absolut ermittelt.

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